EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Der Sportseeschifferschein


Follow ESYS


Der Sportseeschifferschein
(Bild: Leineabstiegsschleuse)
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist einer der deutschen amtlichen Sportschifferscheine. Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen vom Land sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen gewerblich genutzter Sportboote im vorgesehenen Fahrtbereich erforderlich. Die genauen Besatzungsvorschriften ergeben sich, wie auch beim Sportküstenschifferschein (SKS), aus der Anlage 4 der See-Sportbootverordnung und hängen unter anderem von Größe des Schiffes und Dauer der täglichen Fahrt ab. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig.
Voraussetzungen: Damit ein Bewerber für die Prüfung zugelassen werden kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lebensalter mindestens 16 Jahre
Inhaber des Sportbootführerschein See
Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, davon vor der theoretischen Prüfung mindestens 500 Seemeilen.
Alternativ: Nachweis über mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportküstenschifferscheins, wobei die 700 Seemeilen erst bei der praktischen Prüfung nachgewiesen werden müssen.

Der DSV stellt jährlich etwa 500 SSS-Scheine in ganz Deutschland aus.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Bei der theoretischen Prüfung sind keinerlei Fragen vorher bekannt. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen Bereichen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden.

Die Prüfung im Fach Schifffahrtsrecht dauert 60 Minuten, es wird auch das Radarplotten geprüft.

Die Prüfung im Fach Navigation dauert 120 Minuten. Die Prüfung ist dabei als Kartenaufgabe aufgebaut. In dieser Aufgabe müssen u. a. Gezeiten nach den Admiralty Tide Tables vorausberechnet und Fragen zur elektronischen Navigation beantwortet werden.

Das theoretische Wissen wird mit einem freitextlich zu beantwortenden Fragebogen geprüft. Für den Fall, dass der Bewerber nur zwischen 50 und 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet, muss er eine mündliche Zusatzprüfung ablegen.

Da die Prüfungen sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig sind, können die Prüfungen in den vier Fächern an bis zu vier Terminen abgelegt werden. Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.

Der praktische Teil der Prüfung wird auf einer seegängigen Yacht durchgeführt und ist deutlich umfangreicher als beim SKS. Die Prüfung umfasst neben dem Umgang mit dem Schiff unter anderem auch Radar-Kenntnisse, Seemannschaft, Besatzungsführung und Yachttechnik. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen. Auch der SSS kann alternativ in einer Variante nur unter Motor erworben werden.

Der Sportseeschifferschein befähigt zum Führen von Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge.

Im SSS kann der Zusatzeintrag Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen oder Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen vermerkt sein (sogenannter Traditionsschifferschein). Mit diesem Zusatzeintrag ist der SSS gültig für Traditionsschiffe mit einer Länge über 25 und unter 55 Metern. Die Besatzung darf dann 25 Personen übersteigen.

Vergleichbare Scheine anderer Länder

Österreich: Befähigungsnachweis Fahrtbereich 2 bis zu 20 Seemeilen
Schweiz: Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten auf See (Hochseeausweis), der aber vom Gültigkeitsbereich dem Sporthochseeschifferschein entspricht
Vereinigtes Königreich: Yachtmaster Offshore bis 150 Seemeilen zum nächsten Hafen.[4] Hier werden allerdings weniger umfangreiche Theoriekenntnisse, dafür höhere Praxisanforderungen gestellt.

Internationales Zertifikat

Alle Sportschifferscheine beinhalten das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine wurden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.

Amtlicher Vorgänger des Sportseeschifferscheins war das Sportseeschifferzeugnis. Es war bis 1994 das vorgeschriebene Befähigungszeugnis für die gewerbliche Sportschifffahrt. Das Sportseeschifferzeugnis konnte in den Sportseeschifferschein umgeschrieben werden. Der BK-Schein ähnelte inhaltlich dem Sportseeschifferschein. Allerdings fehlten Prüfungsinhalte für elektronische Navigationsgeräte vollständig. Er konnte nicht in den Sportseeschifferschein umgeschrieben werden.