EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEMKreuzfahrt: Prozess um ein Gebiss
von DIRK KRAUSE-HOCHFELD
Die Schuld gabe der ehemalige leitende Angestellte dem Zimmersteward aus: Der habe beim Aufräumen im Bad die in ein Kleenex-Tuch eingewickelten auf der Ablage des Waschbeckens deponierte künstliche Gebiss des Rentners einfach in die Abfalltüte geworfen. Obgleich ein Teil der Crw im Müllcontainer des Schiffs nach der Prothese suchte, wurde das Gebiss nicht gefunden. Ohne Gebiss aber konnte er sich außerhalb meiner Kabine nirgends auf dem Schiff sehen lassen. Die Mundpartie war eingefallen gewesen. An ein Gespräch mit anderen Passagieren war wegen der undeutlichen Aussprache nicht zu denken. Außer seiner Frau habe ihn in dieser peinlichen Lage niemand verstanden. Ernährt habe er sich während der drei Wochen quasi nur mit Milch und Kartoffelbrei, weil er alles andere nicht beißen konnte. Das neue Gebiss habe 1500 Euro gekostet, so der Fahrgast zu seinem Reiseveranstalter. Diese Kosten und wenigstens 1000 Euro verlange er für „die entgangenen Urlaubsfreuden“ von ihm zurück. Das Bonner Amtsgericht aber entschied anders: Es wies die Klage im vollen Umfang ab. Den Verlust habe der Geschädigte selbst verschuldet, so die Urteilsbegründung. „Schließlich könne man dem Kabinenpersonal nicht zumuten, auch noch den Inhalt von verknüllten Kleenex-Tüchern zu kontrollieren“ – AZ: 4 C 313/03. Diese Entscheidung aber will der Kläger keinesfalls akzeptieren. Er hat deshalb beim Bonner Landgericht sofort Berufung eingelegt. Schließlich hat er sich seine Kreuzfahrt im Mittelmeer ganz anders vorgestellt. An Erholung war nach dem verlorenen Gebiss jedenfalls nicht mehr zu denken. Ob dem Rentner doch noch eine Entschädigung zugesprochen wird, bleibt abzuwarten. Urlauber sollten diesen Fall aber sicherheitshalber im Hinterkopf behalten und im Hotelzimmer oder der Kabine darauf achten, wichtige Gegenstände nicht so zu verpacken, dass sie eventuell mit Müll verwechselt werden könnten. [Google] [Yahoo] [Ökoportal.de] |