logo
EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Bei Yacht-Transport nicht auf Polizeiangaben verlassen


Follow ESYS
Hohe Anforderungen hat der BGH in Karlsruhe an das Augenmaß eines Frachtunternehmers gestellt. Im konkreten Fall sollte der Transporteur eine Motorjacht von der Normandie an die Grande Motte im französische Mittelmeer über Land transportieren. Bei Montpellier blieb er mit der Yacht an der Decke einer Brückenunterführung hängen. Dabei hatte der Frachtunternehmer die Strecke auf der Nationalstraße 109 nicht selbst ausgesucht, sie war ihm vielmehr von den französischen Sicherheitsbehörden vorgeschrieben worden. Außerdem wurde das insgesamt 4,72 Meter hohe Transportgut von Motorradpolizisten begleitet.

Nachdem ein Schaden von rund 350 000 Euro entstanden war, wovon die Kaskoversicherung nur etwa 200 000 Euro übernahm, begann der Rechtsstreit. Der BGH befand nun, dass der Frachtunternehmer grundsätzlich für den Schaden aufzukommen habe. Denn er habe sich trotz der Streckenführung durch die Verkehrsbehörde nicht darauf verlassen dürfen, dass die Durchfahrthöhe immer gewährleistet sei. Außerdem entspreche es der Lebenserfahrung, dass sich die Durchfahrthöhe unter einer Brücke dadurch verringern könne, dass ein neuer Straßenbelag aufgebracht werde, meinten die Bundesrichter.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 228/00
Yachttransporter Yachttransporter (Bild: boattransporter.co.uk)  Großbild klick!
Nur 3,5 m ... Nur 3,5 m ...  (Bild: nn) ) Großbild klick!