EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Segelscheine: Übersicht





Amtliche Scheine

Die meisten amtlichen Führerscheine sind gesetzlich vorgeschrieben: Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See, Bodenseeschifferpatent. Ohne sie darf man kein motorisiertes Boot führen. Die amtlichen Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferscheine sind nicht vorgeschrieben, aber hilfreich beim Chartern und sinnvoll für große Fahrt.

  • Der Sportbootführerschein Binnen
    Vorgeschrieben auf Binnenschiffahrtsstraßen. Unter Motor: für motorisierte Boote mit mehr als 3,68 kW (5 PS), in Berlin für alle Motorfahrzeuge. Mindestalter 16 Jahre
  • Das Bodenseeschifferpatent
    Kategorie A: Für motorisierte Moote mit mehr als 4,4 kW (6 PS). Mindestalter 18 Jahre
    Kategorie D:Vorgeschrieben für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche. Mindestalter 14 Jahre
  • Sportbootführerschein See
    Vorgeschrieben auf deutschen Küstengewässern im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung für alle motorisierten Boote ab 3,68 kW (5 PS). Mindestalter 16 Jahre.
    Weitere Führerscheine wurde vom Kaiser Wilhelm als Patente für Freizeitskipper geschaffen und an ordentlichen Seefahrtsschulen unterrichtet. Sie bestehen bis heute (Sportseeschifferzeugnis und Sporthochseeschifferzeugnis), wurden kürzlich jedoch reformiert. Als Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein erfahren sie eine den modernen Anforderungen angepaßte Neuauflage.
  • Der Sportseeschifferschein
    Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich, Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Mittelmeer. Voraussetzung Sportbootführerschein See und zusätzlich 1000 sm auf See, für BR-Schein-Besitzer nur 700 gesegelte Seemeilen. Mindestalter 16 Jahre.
  • Der Sporthochseeschifferschein
    Geltungsbereich: Weltweit alle Meere. Voraussetzung: Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm auf See. Mindestalter 18 Jahre
  • Interne (nichtamtliche) Scheine
    Die verbandsinternen Scheine werden vom DSV ausgestellt und sind freiwillig, doch wer an Verbandsregatten des DSV teilnehmen will, braucht den Schein für das jeweilige Fahrtgebiet. Viele Vercharterer verlangen diese Scheine, weil sie eine segelspezifiesche Ausbildung einschließen.
  • Der Jüngstensegelschein
    Alles auf einer Extraseite
  • Der Segelgrundschein
    Voraussetzung ist die Teilnahme an einem mindestens einwöchigen Grundlehrgang. Mindestalter 12 Jahre.
  • Der Führerschein für Binnenfahrt (A)
    Gilt für alle Binnengewässer. Mindestalter 14 Jahre
  • Der Führerschein für Revierfahrt (R)
    Für Gewässer, die auf Sicht befahren werden können, z.B. Regattabahnen vor Kiel, Travemünde, Warnemünde, Bremerhaven und Büsum. Mindestalter 14 Jahre.
  • Der Führerschein für Küstenfahrt (BR)
    Für Küstengewässer im 12-sm-Bereich. Voraussetzung 300 gesegelte Seemeilen auf Küstengewässern. Mindestalter 16 Jahre.
  • Der Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
    Für Küstengewässer im 30-sm-Bereich: gesamte Ostsee, Teile der Nordsee, Mittelmeer. Voraussetzung: 12 Monate BR-Schein und zusätzlich 1000 Seemeilen auf See. Mindestalter 18 Jahre.
  • Der Führerschein Seefahrt (C)
    Geltungsbereich: Weltweit alle Meere, Voraussetzung mindestens 12 Monate BK-Schein und zusätzlich 2000 sm auf See. Mindestalter 18 Jahre.
  • Der Motorbootführerschein C (Seefahrt)
    Für die offene See außerhalb der Küstengewässer. Voraussetzung: Sportbootführerschein See. Mindestalter 18 Jahre.