Führerscheine Segeln
    EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
    Umschreibungen von Segelführerscheinen





    Der alte BR-Schein kann jetzt in den Sportküstenschifferschein umgeschrieben werden. Die Umschreibemodalitäten sind:

    • Sportbootführerschein See (unbedingt erforderlich)
    • BR-Schein bis zum 31.12.1997 ausgestellt.
    • Ist der BR-Schein zwischen dem 01.01.1998 und 30.09.99 ausgestellt müssen
    • noch zusätzlich 500 sm nachgewiesen werden.
    • Lichtbild
    • Verwaltungsgebühr DM 56,00
    (Andreas Teschner)



    Alter Schein ==> Neuer Schein
    DSV-A-Schein unter Segel und Motor ==> Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine *1
    Berliner Segelbootführerschein
    mit Motorberechtigung)
    ==> Sportbootführerschein-Binnen unter Segel (und Antriebsmaschine)
    Berliner Motorboorführerschein ==> Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine
    Bodenseeschifferpatent A ==> Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine
    Bodenseeschifferpatent D ==> Sportbootführerschein-Binnen unter Segel
    Bodenseeschifferpatent A + D ==> Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
    Befähigungsnachweise der DDR (ausgestellt bis zum 3.10.1990)
    im Fahrtbereich Binnengewässer
    Sportmotorboote ==> Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine
    Sportsegelboote ==> Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    Sportmotor- und Sportsegelboote ==> Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
    Im Fahrtbereich Seewasserstraßen
    (und weiteren Fahrtbereichen
    *2)
    Sportmotorboote ==> Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine
    Sportmotor- und Sportsegelboote ==> Sportbootführerschein Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
    Motorbootführerschein (SeeSchStr, ausgestellt bis zum 31.12.73) ==> Sportbootführerschein-See und Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine
    Sportbootführerschein (wenn ausgestellt vor dem 1.4.78) ==> Sportbootführerschein-See
    DSV-BK-Schein *3 ==> Sportseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel
    DSV-C-Schein *3 ==> Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel
    Sporthochseeschifferzeugnis *4 ==> Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und/oder unter Segel

    Anmerkungen
    Die aufgeführten Sportbootführerscheine sind nach bundesdeutschem Recht bzw. Verbandsrecht nach wie vor gültig. Eine Umschreibung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Fahrten ins Ausland geplant sind. So werden z.B. der DSV-A-Schein, die Befähigungsnachweise der DDR und der alte Motorbootführerschein in den Niederlanden nicht mehr akzeptiert.

    Antragsformulare und weitere Informationen:
    Deutscher Seglerverband
    Abt. Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
    Gründgenssstr.18
    22309 Hamburg
    Tel. 040/632 009-0
    Fax 040/632 009 28

    *1:
    Nur der Motorteil ist amtlich anerkannt und wird umgeschrieben; der DSV-A-Schein unter Segel bleibt erhalten und wird mit dem Aufhebungsvermerk des Motorteils zurückgereicht.

    *2:
    Befähigungsnachweise der DDR zum Führen von Sportsegel- und Sportmotorbooten mit dem Fahrtbereichen Küstenfahrt, Seefahrt oder Hochseefahrt können in die entsprechenden Sportseeschifferscheine bzw. DSV-BK-Scheine oder Sporthochseeschifferscheine bzw. DSV-C-Scheine umgeschrieben werden.

    *3:
    Voraussetzung ist, daß der BK- bzw. C-Schein vor dem 1.1.1994 ausgestellt wurde und der Besitz des Sportbootführerscheines-See.

    *4:
    Erforderlich ist der Nachweis von 1.000 sm nach Erwerb des Sporthochseeschifferzeugnisses auf Segel-/Motoryachten im Seebeereich.

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