EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
Der Sportküstenschifferschein
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Subject: ESYS-Seiten für Segelscheine, Sportküstenschifferschein Date: Fri, 19 Feb 1999 09:45:29 +0100 From: ateschner@parco.de Hallo Herr Walter, in der Yacht vom 13. Januar 99 wurde ein kurzer Bericht über den neuen Sportbootküstenschein veröffentlicht. Meine Anfrage beim DSV ergab, daß trotz der Änderung der Sportseeschifferscheinordnung zum 1.1.99 noch keine Durchführungsrichtlinien feststehen. Prüfungen für diesen neuen Schein wird es ab dem 1.10.99 geben, für BR-Scheine die vor diesem Termin erworben werden, soll es Umschreibemodalitäten geben, die noch erst erarbeitet werden müssen. Mast- und Schotbruch Andreas Teschner
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen schreibt
mit Datum 12. Februar 1999 und Geschäftszeichen LS 23/48.57.25-11/8 Va
99:
Mit dem neuen freiwilligen amtlichen Befähigungsnachweis "Sportküstenschifferschein" soll die Lücke im amtlich empfohlenen Führerscheinsystem geschlossen werden.
Die Abstufung ergibt sich dann wie folgt:
1. Sportbootführerschein See - vorgeschrieben - als Fahrerlaubnis für die Seeschiffahrtsstraßen und bis 3 sm vor der Festlandküste
2. Sportküstenschifferschein - empfohlen - für die Küstengewässer bis 12 sm vor der Festlandküste
3. Sportseeschifferschein - empfohlen - Küstengewässer (alle Meere bis 30 sm vor der Festlandküste einschl. der Randmeere)
4. Sporthochseeschifferschein - empfohlen - alle Meere (weltweite Fahrt)
Der neue Sportküstenschifferschein soll den Erwerb des
Sportseeschifferscheins erleichtern, der allerdings nach wie vor auch
unmittelbar erworben werden kann.
Mit dieser Maßnahme wird das staatliche Angebot freiwilliger
Weiterbildung im Interesse der Sicherheit der Schiffsführung unter
deutscher Flagge fahrender bzw. segelnder Sportfahrzeuge
vervollständigt.
Als Anlage füge ich einen Auszug der "Siebenten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" die den Erwerb des Sportküstenschifferscheins betreffen und die "Sportseeschifferscheinverordnung" ändern, zu Ihrer Kenntnis bei.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Steinicke
(2)Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportseeschifferschein für
Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel
nach dem Muster der Anlage 1 erhalten, wenn er
1. im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der
Sportbootführerschein- verordnung-See ist.
2. a) im Besitz des Sportküstenschifferscheins ist und zusätzlich
nachweist, daß er nach dem Erwerb des Sportküstenschifferscheins
mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt hat.
b) im Besitz eines vor dem 1. Oktober 1999 vom Deutschen
Segler-Verband e.V. ausgestellten BR-Scheins ist und zusätzlich
nachweist, daß er nach dem Erwerb des BR-Scheins mindestens 700
Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt hat, oder
c) nachweist, daß er nach dem Erwerb des Sportbootführerscheins-See
mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens
500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen
Vertreter auf Yachten, zurückgelegt hat, und
3. in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum
Führen einer Yacht in küstennahen Gewässern nachgewiesen hat.