Segeln: Signalmittel/Seenotsignalmittel
    EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
    SEENOTSIGNALMITTEL
    von Andreas  Teschner





    Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer  auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein  anderes Fahrzeug. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen  Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier  auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die  korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment  kann über Leben und Tod entscheiden. 


    Mitsegelgelegenheit auf SY Pegasus
    (Algarve / Portugal) 

    Da in Deutschland sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb  von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln  in Deutschland gesetzlich geregelt. Im folgenden werden nun diese  Seenotsignalmittel vorgestellt, die gesetzlichen Grundlagen mit den  Voraussetzungen für den Erwerb erläutert und deren Bedienung  beschrieben. 

    Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden  anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert  verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale"  regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu  weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da  unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist.

    Bedeutung der Signale

    pyrotechnische Seenotsignalmittel

    Handfackel
    Rauchsignal
    Signalrakete der Klasse T1
    Fallschirmsignalrakete der Klasse T2

    Signalgeber

    Nico
    Komet
    Heckler &  Koch

    Seenotsignalpistole

    Bedürfnis für die  Seenotsignalpistole
    Sachkunde für die  Seenotsignalpistole
    Geschichte der  Signalpistole

    Anmerkung

    Bedeutung der Signale

    Signal
    Bedeutung
    Rauchsignal (rot bzw. orange) Akuter Seenotfall
    Rote Leuchtsignale Akuter Seenotfall
    Weiße Leuchtsignale Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. Mann-über-Bord-Manöver
    Blitz-Knall-Signal Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks)
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    pyrotechnische Seenotsignalmittel

    Die  folgenden technischen Daten beziehen sich alle auf pyrotechnische  Seenotsignalmittel der Firma Comet/Bremerhaven. Die technischen Daten von  Seenotsignalmitteln anderer Hersteller sind meistens vergleichbar.


    Handfackel

     
    Handfackel Weiß
    Handfackel Rot
    Verwendung
    Beleuchtungs- und Signalmittel bei Kollisionswarnung
    Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinselnentsprechend SOLAS 83, sowie für kleinere Schiffe und Sportboote
    Länge
    170 mm
    170 mm
    Länge mit ausgeklapptem Griff
    270 mm
    270 mm
    Gewicht
    160 g
    160 g
    Zündung
    Reißzünder
    Reißzünder mit 2 sec Verzögerung
    Leuchtdauer
    60 sec
    60 sec
    Lichtstärke
    2.500 Candela
    15.000 Candela
    Bemerkung
    tropffrei beim Abbrand
    tropffrei beim Abbrand
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    Rauchsignal

     
    Rauchsignal Orange
     Rauchfackel Orange
    Verwendungszweck
    Seenotsignal für Rettungsboote entsprechend SOLAS 83. Schwimmendes Rauchsignal für Markierungszwecke 
    Seenotsignal für Sportboote 
    Höhe bzw. Länge
    150 mm
    168 mm 
    Durchmesser
    80 mm
     
    Gewicht
    610 g
    100 g 
    Zündung  
    Reißzünder
    Rauchdauer
    4 minuten
    60 sec 
    Bemerkung
    Signal ist sicher auf öl- und benzinbedecktem Wasser.
     
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    Signalrakete der Klasse T1

     
    Signalrakete Rot
    Verwendung
    Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote
    Länge
    130 mm
    Durchmesser
    20 mm
    Außenhülse
    schlagfestes Polystyrol
    Steighöhe
    80 m
    Leuchtdauer
    8 sec
    Lichtstärke
    8.000 Candela
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    Fallschirmsignalrakete der Klasse T2

     
    Fallschirmsignalrakete Rot
    Verwendung
    Seenotsignal für Sportboote
    Länge
    258 mm
    Durchmesser
    32 mm
    Durchmesser am Griff
    38 mm
    Gewicht
    230 g
    Steighöhe
    300 m
    Leuchtdauer
    30 sec
    Lichtstärke
    25.000 Candela 
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    Signalgeber

    Heckler & Koch

    Das "Heckler & Koch Notsignalgerät" ist ein kleiner und handlicher Signalgeber für verschiedene Munitionsorten. Da dieses Gerät keine große Verbreitung erfahren hat, ist dieser Signalgeber nur auf Bestellung oder bei einigen wenigen  Händlern sofort erhältlich.

     
    Heckler & Koch Notsignalgerät
    Kaliber
    19mm FHK 19
    Funktionsprinzip
    Mehrlader, Einzelfeuer, Hahnsicherung
    Magazin
    5 Patronen
    Länge
    80 mm
    Gewicht mit gefülltem Magazin
    445 g
    empf. Verkaufspreis incl. 1 Magazin
    299,00 DM
     


    Technische Daten Munition
    Signale: Rot, Weiß und Grün
    Beschreibung
    Einzelstern der entsprechenden Farbe
    Steighöhe
    min. 65 m
    Leuchtdauer
    6s +-1s
    Leuchtstärke
    10.000 Candela
    empf. Verkaufspreis für ein 5er-Pack
    52,90 DM

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    Komet
    Die Firma Komet bietet drei verschiedene Signalgeber an. Alle drei Kunststoffsignalgeber können verschiedene Sorten der dazugehörigen Munition verschiessen. Der Vorteil dieser Signalgebers liegt in der Größe und im Preis (der günstigste von allen).

    Erhältlich ist Munition in den Signalfarben rot, grün, und weiß, sowie Rauchpatronen.

     
     
    Komet 150-S
    Komet 150-M
    Komet TM-5
    Kaliber
    Kal. 9/15 mm
    Kal. 9/15 mm
    Kal. 9/15 mm
    Länge
    143 mm
    140 mm
    145 mm
    Durchmesser
    24 mm
    35 mm
    37 mm
    Gewicht
    22 g
    45 g
    71 g
    Kapazität der Abschußvorrichtung
    eine Patrone
    eine Patrone
    fünf Patronen
    integrierter wasserdichter Aufbewahrungsbehälter
    nein
    ja, für drei Patronen,
    druckfest bis 40m
    ja, für drei Patronen,
    druckfest bis 40m
    empf. Verkaufspreis
    12,95 EURO
    18,95 EURO
    27,05 EURO
     
     
    Signal Rot
    Signal Weiß
    Signal Grün
    Rauchpatrone
    Kaliber
    Kal. 9/15 mm
    Kal. 9/15 mm
    Kal. 9/15 mm
    Kal. 9/15 mm
    Beschreibung
    einzel Leuchtstern
    einzel Leuchtstern
    einzel Leuchtstern
    ca. 15m lange Rauchfahne
    Außenhülse
    Leichtmetall, eloxiert
    Leichtmetall, eloxiert
    Leichtmetall, eloxiert
    Leichtmetall, eloxiert
    Leuchtdauer
    5 sec
    5 sec
    5 sec
     
    Steighöhe
    75 m
    75 m
    75 m
     
    Lichtstärke  
    5.000 Candela
    3.000 Candela
     
    Sichtweite Tag
    2 km
    2 km
    2 km
     
    Sichtweite Nacht
    20 km
    20 km
    20 km
     
    empf. Verkaufspreis pro Beutel 
    ( 09 Patronen)
    13,75 EURO
    13,75 EURO
    13,75 EURO
    13,75 EURO
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    Nico
    Die Firma Nico bietet zwei Signalgeber an. Beide Signalgeber sind kompakt und handlich. Der klassische Signalgber "Nicosignal" hat ein Magazin mit einer Kapazität von sechs Patronen. Der Signalgeber "Nicosignal Handy" hat ein Magazin mit einer Kapazität von vier Patronen und besitzt zusätzlich eine weitere Halterung, an der ein weiteres Magazin oder ein Stroboskoplicht angebracht werden kann. Beide Signalgeber sind weitesgehend aus Kunststoff und damit gegen Rost unanfällig. Beide Signalgeber nutzen die gleiche Munitionssorte, die Signale in den Farben: grün, weiß und rot verschiessen.

     
     
    Nicosignal
    Nicosignal Handy
    Gesamtlänge
    27 cm
     
    Durchmesser
    6 cm
     
    Gewicht mit Magazin
    280 g
     
    Kapazität des Magazins
    6 Patronen
    4 Patronen
    Sonstiges -
    Halterung für Ersatzmagazin, Alternativ als Halterungfür eine Stroboskopleuchte zu verwenden
    empfohlener Verkaufspreis
    44,95 EURO
    98,00 DM
     
    Signal Rot  
    Leuchtdauer
    6 sec
    Steighöhe
     80 m
    Lichtstärke
    10.000 cd
    Sichtweite
    10 km
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    Recht Signalgeber

    Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden koennen, sind dieses Waffen gemaeß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind:
    • Erwerb ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
    • Signalgeber sind sicher aufzubewahren.
      Das bedeutet, das z.B. der Zugriff für jugendliche verhindert werden muß!
    • Zum Führen der Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich
    • Ein Bootsführer benötigt keinen "Kleinen Waffenschein"
    Sollten Signalgeber kein PTB-Zeichen haben, sind diese Signalgeber wie eine normale Signalpistole zu betrachten (siehe Signalpistole).

    Signalpistole

    Signalpistole Comet Handhabung einer Signalpistole:
    - Signalpistole öffnen
    - Patrone in die Patronenkammer einführen
    - Signalpistole schließen
    - Signalpistole über den Kopf heben
    - Pistole spannen bei fast allen Modellen
       kann dieses einhändig geschehen)
    - Auf freies Schußfeld achten
    - Abzug ziehen

     Technische Daten für die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm)
    Die Leistungsmerkmale der Signale ist abhängig vom Munitionstyp. Aus einer Seenotsignalpistole können Signalpatronen (Signalfarben: rot, grün oder weiß), Blitz-Knall-Patronen (Blitz und Rauch), sowie Fallschirmsignalpatronen verschossen werden.
     
    Signalpatrone Signalfarben: Rot, Grün oder Weiß
      Länge: 80 mm
      Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)
      Gewicht: 55 g
      Außenhülse: Aluminium
      Steighöhe  (Abschußwinkel 90 Grad)   Ca. 120 m
      Leuchtdauer Ca. 8 Sekunden
      Lichtstärke Ca. 30.000 Candela
      Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals
    Blitz-Knall-Patrone Signalfarben: Abgabe eines akustischen und optischen Signals (Blitz und Rauch)
      Länge: 80 mm
      Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)
      Gewicht: 55 g
      Außenhülse: Aluminium
      Steighöhe  (Abschußwinkel 90 Grad)   Ca. 120 m
      Knallstärke 170 dB, gemessen in 3m Entfernung und 1 m Höhe
    Fallschirmsignalpatrone Signalfarben: Rot oder Weiß
      Länge: 170 mm
      Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)
      Gewicht: 120 g
      Außenhülse: Aluminium
      Steighöhe 
    (Abschußwinkel 90 Grad)

    Ca. 300 m
      Leuchtdauer Ca. 30 Sekunden
      Lichtstärke (Signal Weiß) Ca. 20.000 Candela
      Lichtstärke (Signal Rot) Bis zu 80.000 Candela
      Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals

    Waffenrecht

    Das Waffengesetz  regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im  Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muß eine Erwerbsberechtigung für eine  Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung  erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsämter oder Polizei, je  nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten  Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind  alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt. Der  Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird  diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute  Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher  ausgeschlossen. Ist die Waffe erworben worden, muß innerhalb der gesetzlichen  Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige  Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden  die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt. Die in  Deutschland verkauften Signalpistolen habe meist ein Rohr im Kaliber 4,  Innendurchmesser = 26,5 mm. Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft.

    Bedürfnis:

    Das Bedürfnis beim Erwerb einer Seenotsignalpistole wird durch die zuständige Ordnungsbehörde überprüft. Ist ein Bedürfnis vorhanden, wird eine Erwerbsberechtigung erteilt. Laut Waffengesetz kann in Deutschland nur eine Waffe genehmigt werden, wenn die beantragte Waffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist und es keine frei erwerbbaren Utensilien gibt, die mindestens gleichwertig sind. Bundesweit legen die Ordnungsbehörden das Waffengesetz für die Erwerbsberechtigung einer Signalpistole folgendermaßen aus: Der Eigner einer hochseetüchtigen Yacht hat im Regelfall ein waffenrechtliches Beduerfnis.

    Chartere haben seit dem 01.04.2003 die Möglichkeit eine Signalpistole und die dazugehörige Signalmunition zu leihen. Voraussetzung ist der Nachweiß einer Charterung und ein Leihschein vom Besitzer der Signalpistole für diese Waffe. Da viele Charterschiffe keine Signalpistole an Bord haben, ist die Frage offen, ob in diesem Fall ein waffenrechtliches Beduerfnis gegeben ist. Sollte dieses bejaht werden, werden sicherlich Auflagen erteilt.

    Sachkunde:

    Die Sachkundeprüfung für Signalpistolen und pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden. Verschiedene Institutionen, z.B. Vereine, Wassersportschulen oder auch einige Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse an. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird im Sportbootführerschein vermerkt, alternativ kann auch ein Pyro-Schein ausgestellt werden. Diese Sachkunde beinhaltet auch die Genehmigung für den Erwerb der pyrotechnischen Signale der Gefahrenklasse T2.

    Aufbewahrung "einer" Signalpistole:

    Die sichere Aufbewahrung von waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen ist nun eindeutig geregelt. Für die haeusliche Aufbewahrung wurden einheitliche Bedingungen definiert. Eine Variante ist: Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B und Munition getrennt in einem Stahlsicherheitsschrank. Von den vorgeschriebenen Regelungen kann in Absprache mit dem zustaendigen Ordnungsamt abgewichen werden. Auf Reisen wurde nur eine "sichere" Aufbewahrung definiert. Die Behörde kann man Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuckes der WBK!

    Geschichte der Seenotsignalpistole

    Die  Grundform unser heutigen Signalpistolen ist auf den Konstrukteur Edward Wilson  Very, einen Leutnant der U.S. Navy, zurückzuführen. Dieser hat am 1. Mai 1877  ein Patent für eine Signalpistole, auf Basis einer Zentralfeuer-Patrone, die aus  der damals üblichen Schrotpatrone (Lancaster-Patrone) entwickelt wurde,  erhalten. Am 21. Juni 1878 wurde in Deutschland das kaiserliche Patent (Nr.  4.800) erteilt. Die Bezeichnung in der Patentbeschreibung lautet: Pistole zum  Werfen von Feuerwerkskörpern. Weitere Informationen zu diesem Thema sind in den Büchern von Wolfgang Kern zu  finden: 

    Wolfgang Kern 
    Deutsche Leucht- und Signalpistolen 
    Band I: Geschichte und Entwicklung bis 1945 
    Band II: Geschichte und Entwicklung ab 1945 
    Kreuzstr. 129 
    50354 Hürth 
    Leuchtpistolen

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    Liberales Waffenrecht

    Zum 01.04.2003 wurde das jetzige Waffengesetz in Kraft gesetzt, mit entsprechenden Aenderungen durch dem tragischen Vorfall in Erfurt. Bei der Novellierung wurden oft Argumente wie: "Amerikanische Verhältnisse" oder auch "Waffen gefährden die innere Sicherheit" angeführt. Um den Wahrheitsgehalt dieser und weiterer Aussagen zu prüfen können in den folgenden Links Statistiken oder auch andere Fakten entnommen werden.

    Forum Waffenrecht
    Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich
    Visier Waffenzeitschrift mit Informationen zum Waffenrecht

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    Anmerkung

    Alle Daten und Preise habe ich verschiedenen Informationen und Prospekten entnommen. Für die Richtigkeit der Daten übernehme ich keine Garantie. Ferner übernehme ich auch keine Verantwortung für die Inhalte von verlinkten Internetseiten. Bei Fehlern bitte ich um Benachrichtigung, um diese Fehler korrigieren zu können.

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