EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

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Da in Deutschland sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln in Deutschland gesetzlich geregelt. Im folgenden werden nun diese Seenotsignalmittel vorgestellt, die gesetzlichen Grundlagen mit den Voraussetzungen für den Erwerb erläutert und deren Bedienung beschrieben.
Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale" regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist.
| Rauchsignal (rot bzw. orange) | Akuter Seenotfall |
| Rote Leuchtsignale | Akuter Seenotfall |
| Weiße Leuchtsignale | Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. Mann-über-Bord-Manöver |
| Blitz-Knall-Signal | Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) |
| Verwendung | Beleuchtungs- und Signalmittel bei Kollisionswarnung |
Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinselnentsprechend SOLAS 83, sowie für kleinere Schiffe und Sportboote |
| Länge | 170 mm |
170 mm |
| Länge mit ausgeklapptem Griff | 270 mm |
270 mm |
| Gewicht | 160 g |
160 g |
| Zündung | Reißzünder |
Reißzünder mit 2 sec Verzögerung |
| Leuchtdauer | 60 sec |
60 sec |
| Lichtstärke | 2.500 Candela |
15.000 Candela |
| Bemerkung | tropffrei beim Abbrand |
tropffrei beim Abbrand |
| Verwendungszweck | Seenotsignal für Rettungsboote entsprechend SOLAS 83. Schwimmendes Rauchsignal für Markierungszwecke |
Seenotsignal für Sportboote |
| Höhe bzw. Länge | 150 mm |
168 mm |
| Durchmesser | 80 mm |
|
| Gewicht | 610 g |
100 g |
| Zündung | Reißzünder |
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| Rauchdauer | 4 minuten |
60 sec |
| Bemerkung | Signal ist sicher auf öl- und benzinbedecktem Wasser.
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| Verwendung | Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote |
| Länge | 130 mm |
| Durchmesser | 20 mm |
| Außenhülse | schlagfestes Polystyrol |
| Steighöhe | 80 m |
| Leuchtdauer | 8 sec |
| Lichtstärke | 8.000 Candela |
| Verwendung | Seenotsignal für Sportboote |
| Länge | 258 mm |
| Durchmesser | 32 mm |
| Durchmesser am Griff | 38 mm |
| Gewicht | 230 g |
| Steighöhe | 300 m |
| Leuchtdauer | 30 sec |
| Lichtstärke | 25.000 Candela |
Das "Heckler & Koch Notsignalgerät" ist ein kleiner und handlicher Signalgeber für verschiedene Munitionsorten. Da dieses Gerät keine große Verbreitung erfahren hat, ist dieser Signalgeber nur auf Bestellung oder bei einigen wenigen Händlern sofort erhältlich.
| Heckler & Koch Notsignalgerät | |
| Kaliber | 19mm FHK 19 |
| Funktionsprinzip | Mehrlader, Einzelfeuer, Hahnsicherung |
| Magazin | 5 Patronen |
| Länge | 80 mm |
| Gewicht mit gefülltem Magazin | 445 g |
| empf. Verkaufspreis incl. 1 Magazin | 299,00 DM |
| Technische Daten Munition | |
| Beschreibung | Einzelstern der entsprechenden Farbe |
| Steighöhe | min. 65 m |
| Leuchtdauer | 6s +-1s |
| Leuchtstärke | 10.000 Candela |
| empf. Verkaufspreis für ein 5er-Pack | 52,90 DM |
Komet
Die Firma Komet bietet drei verschiedene Signalgeber an. Alle drei
Kunststoffsignalgeber können verschiedene Sorten der dazugehörigen
Munition verschiessen. Der Vorteil dieser Signalgebers liegt in der Größe
und im Preis (der günstigste von allen).
Erhältlich ist Munition in den Signalfarben rot, grün, und weiß, sowie Rauchpatronen.
| Kaliber | Kal. 9/15 mm |
Kal. 9/15 mm |
Kal. 9/15 mm |
| Länge | 143 mm |
140 mm |
145 mm |
| Durchmesser | 24 mm |
35 mm |
37 mm |
| Gewicht | 22 g |
45 g |
71 g |
| Kapazität der Abschußvorrichtung | eine Patrone |
eine Patrone |
fünf Patronen |
| integrierter wasserdichter Aufbewahrungsbehälter | nein |
ja, für drei Patronen,
druckfest bis 40m |
ja, für drei Patronen,
druckfest bis 40m |
| empf. Verkaufspreis | 12,95 EURO |
18,95 EURO |
27,05 EURO |
| Kaliber | Kal. 9/15 mm |
Kal. 9/15 mm |
Kal. 9/15 mm |
Kal. 9/15 mm |
| Beschreibung | einzel Leuchtstern |
einzel Leuchtstern |
einzel Leuchtstern |
ca. 15m lange Rauchfahne |
| Außenhülse | Leichtmetall, eloxiert |
Leichtmetall, eloxiert |
Leichtmetall, eloxiert |
Leichtmetall, eloxiert |
| Leuchtdauer | 5 sec |
5 sec |
5 sec |
|
| Steighöhe | 75 m |
75 m |
75 m |
|
| Lichtstärke | 5.000 Candela |
3.000 Candela |
||
| Sichtweite Tag | 2 km |
2 km |
2 km |
|
| Sichtweite Nacht | 20 km |
20 km |
20 km |
|
| empf. Verkaufspreis pro Beutel ( 09 Patronen) |
13,75 EURO |
13,75 EURO |
13,75 EURO |
13,75 EURO |
Nico
Die Firma Nico bietet zwei Signalgeber an. Beide Signalgeber sind kompakt
und handlich. Der klassische Signalgber "Nicosignal" hat ein Magazin mit
einer Kapazität von sechs Patronen. Der Signalgeber "Nicosignal Handy"
hat ein Magazin mit einer Kapazität von vier Patronen und besitzt
zusätzlich eine weitere Halterung, an der ein weiteres Magazin oder
ein Stroboskoplicht angebracht werden kann. Beide Signalgeber sind weitesgehend
aus Kunststoff und damit gegen Rost unanfällig. Beide Signalgeber
nutzen die gleiche Munitionssorte, die Signale in den Farben: grün,
weiß und rot verschiessen.
| Gesamtlänge | 27 cm |
|
| Durchmesser | 6 cm |
|
| Gewicht mit Magazin | 280 g |
|
| Kapazität des Magazins | 6 Patronen |
4 Patronen |
| Sonstiges | - | Halterung für Ersatzmagazin, Alternativ als Halterungfür eine Stroboskopleuchte zu verwenden |
| empfohlener Verkaufspreis | 44,95 EURO |
98,00 DM |
| Signal Rot | |
| Leuchtdauer | 6 sec |
| Steighöhe | 80 m |
| Lichtstärke | 10.000 cd |
| Sichtweite | 10 km |
| - Signalpistole öffnen |
| - Patrone in die Patronenkammer einführen |
| - Signalpistole schließen |
| - Signalpistole über den Kopf heben |
| - Pistole spannen bei fast allen Modellen kann dieses einhändig geschehen) |
| - Auf freies Schußfeld achten |
| - Abzug ziehen |
| Signalpatrone | Signalfarben: | Rot, Grün oder Weiß |
| Länge: | 80 mm | |
| Durchmesser: | 26,5 mm (Kaliber4) | |
| Gewicht: | 55 g | |
| Außenhülse: | Aluminium | |
| Steighöhe (Abschußwinkel 90 Grad) | Ca. 120 m | |
| Leuchtdauer | Ca. 8 Sekunden | |
| Lichtstärke | Ca. 30.000 Candela | |
| Kennzeichnung | Lackabdeckung in der Farbe des Signals | |
| Blitz-Knall-Patrone | Signalfarben: | Abgabe eines akustischen und optischen Signals (Blitz und Rauch) |
| Länge: | 80 mm | |
| Durchmesser: | 26,5 mm (Kaliber4) | |
| Gewicht: | 55 g | |
| Außenhülse: | Aluminium | |
| Steighöhe (Abschußwinkel 90 Grad) | Ca. 120 m | |
| Knallstärke | 170 dB, gemessen in 3m Entfernung und 1 m Höhe | |
| Fallschirmsignalpatrone | Signalfarben: | Rot oder Weiß |
| Länge: | 170 mm | |
| Durchmesser: | 26,5 mm (Kaliber4) | |
| Gewicht: | 120 g | |
| Außenhülse: | Aluminium | |
| Steighöhe (Abschußwinkel 90 Grad) |
Ca. 300 m |
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| Leuchtdauer | Ca. 30 Sekunden | |
| Lichtstärke (Signal Weiß) | Ca. 20.000 Candela | |
| Lichtstärke (Signal Rot) | Bis zu 80.000 Candela | |
| Kennzeichnung | Lackabdeckung in der Farbe des Signals |
Das Waffengesetz regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muß eine Erwerbsberechtigung für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsämter oder Polizei, je nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt. Der Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher ausgeschlossen. Ist die Waffe erworben worden, muß innerhalb der gesetzlichen Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt. Die in Deutschland verkauften Signalpistolen habe meist ein Rohr im Kaliber 4, Innendurchmesser = 26,5 mm. Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft.
Das Bedürfnis beim Erwerb einer Seenotsignalpistole wird durch die zuständige Ordnungsbehörde überprüft. Ist ein Bedürfnis vorhanden, wird eine Erwerbsberechtigung erteilt. Laut Waffengesetz kann in Deutschland nur eine Waffe genehmigt werden, wenn die beantragte Waffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist und es keine frei erwerbbaren Utensilien gibt, die mindestens gleichwertig sind. Bundesweit legen die Ordnungsbehörden das Waffengesetz für die Erwerbsberechtigung einer Signalpistole folgendermaßen aus: Der Eigner einer hochseetüchtigen Yacht hat im Regelfall ein waffenrechtliches Beduerfnis.
Chartere haben seit dem 01.04.2003 die Möglichkeit eine Signalpistole und die dazugehörige Signalmunition zu leihen. Voraussetzung ist der Nachweiß einer Charterung und ein Leihschein vom Besitzer der Signalpistole für diese Waffe. Da viele Charterschiffe keine Signalpistole an Bord haben, ist die Frage offen, ob in diesem Fall ein waffenrechtliches Beduerfnis gegeben ist. Sollte dieses bejaht werden, werden sicherlich Auflagen erteilt.
Die Sachkundeprüfung für Signalpistolen und pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden. Verschiedene Institutionen, z.B. Vereine, Wassersportschulen oder auch einige Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse an. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird im Sportbootführerschein vermerkt, alternativ kann auch ein Pyro-Schein ausgestellt werden. Diese Sachkunde beinhaltet auch die Genehmigung für den Erwerb der pyrotechnischen Signale der Gefahrenklasse T2.
Die sichere Aufbewahrung von waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen ist nun eindeutig geregelt. Für die haeusliche Aufbewahrung wurden einheitliche Bedingungen definiert. Eine Variante ist: Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B und Munition getrennt in einem Stahlsicherheitsschrank. Von den vorgeschriebenen Regelungen kann in Absprache mit dem zustaendigen Ordnungsamt abgewichen werden. Auf Reisen wurde nur eine "sichere" Aufbewahrung definiert. Die Behörde kann man Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuckes der WBK!
Die Grundform unser heutigen Signalpistolen ist auf den Konstrukteur Edward Wilson Very, einen Leutnant der U.S. Navy, zurückzuführen. Dieser hat am 1. Mai 1877 ein Patent für eine Signalpistole, auf Basis einer Zentralfeuer-Patrone, die aus der damals üblichen Schrotpatrone (Lancaster-Patrone) entwickelt wurde, erhalten. Am 21. Juni 1878 wurde in Deutschland das kaiserliche Patent (Nr. 4.800) erteilt. Die Bezeichnung in der Patentbeschreibung lautet: Pistole zum Werfen von Feuerwerkskörpern. Weitere Informationen zu diesem Thema sind in den Büchern von Wolfgang Kern zu finden:
Wolfgang Kern
Deutsche Leucht- und Signalpistolen
Band I: Geschichte und Entwicklung bis 1945
Band II: Geschichte und Entwicklung ab 1945
Kreuzstr. 129
50354 Hürth
Leuchtpistolen
Zum 01.04.2003 wurde das jetzige Waffengesetz in Kraft gesetzt, mit entsprechenden Aenderungen durch dem tragischen Vorfall in Erfurt. Bei der Novellierung wurden oft Argumente wie: "Amerikanische Verhältnisse" oder auch "Waffen gefährden die innere Sicherheit" angeführt. Um den Wahrheitsgehalt dieser und weiterer Aussagen zu prüfen können in den folgenden Links Statistiken oder auch andere Fakten entnommen werden.
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