EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
Vorfahrtregeln auf offener See
(nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr)

Eigentlich ist es verkehrt, auf offener See, im Bereich der KVR
(Kollisions-Verhütungs-Regeln), von Vorfahrt oder Vorfahrtsrecht zu
sprechen.
Im Bereich der KVR gibt es eigentliche keine Rechte wie in der STVO,
sondern nur Pflichten Kurshaltepflicht, Ausweichpflicht und Pflicht zum
Manöver des vorletzten/letzten Augenblickes. (Manfred Iffland)
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Generell
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Fischer und manövrierbehinderte Fahrzeuge haben Vorfahrt vor allen
anderen Schiffen
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Segelboote haben Vorfahrt vor Motorbooten
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Der Überholer hat sich frei zu halten (schnellere Schiffe müssen
sich einen Weg um die langsameren Schiffe herum suchen)
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Motorboote unter sich
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Es gilt rechts vor links (Motorboten die von rechts kommen ist Vorfahrt
zu gewähren)
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Wenn sich zwei Motorboote entgegen kommen weicht jeder nach rechts (steuerbord)
aus
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Segelboote unter sich
| Es gilt Backbordbug vor Steuerbordbug |
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Backbordbug vor Steuerbordbug (Bild: Tom Purves)
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| Bei gleichem Bug gilt Lee vor Luv (Das Boot im Lee des eigenen Schiffes
hat Vorfahrt) |
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| Ein Überholer muß den Überholten klar passieren. Dies
meint, daß der Überholer den Überholten nicht durch Manöver
(z.B. auch wenn er wieder auf alten Kurs geht) nicht behindert. |
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Überholer muss sich freihalten (Bild: Peter Walter)
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Das Boot mit Vorfahrtsberechtigung hat während des Sichkontaktes
und solange Kurskonflikte entstehen können seinen Kurs zu halten (d.h.
"Kurshalter"). Wenn man seinen Kurs ändert verliert man das Vorfahrtsrecht.
Der Vorfahrtsberechtigte kann seinen Kurs ändern um eine Kollision
zu vermeiden, wenn klar ist, daß der nicht Vorfahrtsberechtigte nicht
entsprechend den Vorfahrtsregeln auszuweichen gedenkt. Wenn eine Kollision
durch den nicht Vorfahrtsberechtigten alleine nichtmehr zu verhindern ist,
muß der Vorfahrtsberechtigte sogar versuchen eine Kollision noch
irgendwie zu verhindern ("Manöver des letzten Augenblicks")
Bei unklarer Lage (z.B. wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, welche
Vorfahrtsregeln gelten) ist ein Boot ausweichpflichtig.
Ein Segelboot gilt nur als Segelboot wenn es unter Segeln fährt.
Fährt ein Segelboot unter Motor, so gilt es als Motorboot.
Es gibt diverse Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel Kursschiffe (mit oranger
Kursflagge am Bug) denen auch Segelboote ausweichen müssen. Im eigenen
Interesse sollte man aber nicht mit einem 10m Segelboot versuchen sein
Vorfahrtsrecht gegenüber einem 100m Schiff durchzusetzen. Größere
Schiffe manövrieren wesentlich träger und sind z.T. auch tiefgangbehindert.
Man sollte also nicht damit rechnen daß einem große Schiffe
ausweichen. Man sollte auch darauf achten, durch Beharren auf dem Vorfahrtsrecht
andere Boote nicht in schwierige Situationen abzudrängen (wenn z.B. das
Fahrwasser eng ist, Untiefen in der Nähe sind oder ungünstiger
Wind herrscht)
Weblinks:
Ausweichregeln zwischen Wasserfahrzeugen in Wikipedia
Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
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Schlagwörter: Ausweichpflichtiger, Kurshalter, Vorfahrt, Meer, Vorfahrt Motorboot, Vorfahrt Segelfahrzeug, Fischer, Vorfahrtregeln, offene See
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