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EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Bootstrailer
Typen,Eigenschaften und rechtliche Vorschriften





Bootstrailer sind spezielle straßentaugliche Anhänger zum Transport von Booten auf der Straße. Zu unterscheiden sind sie grundsätzlich von Slipwagen, die speziell zum Ins-Wasser-Lassen und An-Land-Ziehen gedacht sind. Einige Bootstrailer können aber als Slipwagen eingesetzt werden und sind dann oft speziell konstruiert.

Zulassung: In Deutschland konnten Bootstrailer als Sportanhänger bis 1992 ohne eigenes amtliches Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Es reichte eine Zweitfertigung des Kennzeichens des Zugfahrzeugs am Trailer anzubringen. Seit 1992 wird eine eigene Zulassung mit einem grünen Kennzeichen verlangt. Bei der Zulassung ist sowohl eine ABE als auch ein Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen.

Auch der Bootstrailer darf beladen nicht breiter als 2,55 m und höher als 4 m sein. Es gibt gebremste, ungebremste, einachsige oder mehrachsige Ausführungen, je nach der zulässigen Gesamtmasse.



charly16 schreibt: Tipps zum Bootskauf / Verkauf mit Trailer oder Trailerverkauf:
Seit 1. April 2015 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland für Überführungskennzeichen, bzw. Kurzzeitkennzeichen drastisch geändert, was massive Einschränkungen für Bootskäufer, aber auch für Bootsverkäufer mit sich führt:
Kurzzeitkennzeichen, bzw. Überführungskennzeichen werden nur noch für Trailer mit gültiger TÜV-Plakette (für die man natürlich auch deutsche Fahrzeugpapiere wie Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, sowie einen TÜV-Untersuchungsbericht benötigt) ausgegeben, bis auf wenige Ausnahmen (Überführung nach nachgewiesener Verkehrssicherheit in die nächste Werkstatt).
Angenommen, ich wohne in Frankfurt/Main und entdecke im Internet ein Boot, welches in Hamburg mitsamt Trailer zum Verkauf angeboten wird, dann weiß ich ja noch gar nicht, ob ich es bei einem Besichtigungstermin tatsächlich erwerben möchte ?
Bis zum 1. April 2015 war es möglich, dass auch ein in Frankfurt ansässiger Mensch in Hamburg auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen, bzw. Überführungskennzeichen erhalten konnte.
Das ist seit 1. April 2015 nur noch bedingt möglich, denn das Kurzzeitkennzeichen muss mitsamt den Trailer Papieren (Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, sowie gültiger TÜV-Plakette) beim Wohnort beantragt werden (bis auf einige Ausnahmen).
Also erst einmal zurück nach Frankfurt, dort mit den Papieren auf die Zulassungsstelle und wieder ein zweites Mal nach Hamburg ? Na super !!!
Bleibt nur zu hoffen, dass der Trailer in Hamburg noch TÜV hat und nicht bereits abgemeldet wurde.
Da der Bootsverkäufer, bzw. Trailerverkäufer aber sicherstellen möchte, dass der Käufer nicht noch monatelang mit dem Trailer auf seiner Zulassung herumfährt ( was man ja auch verstehen kann, denn bei grünen Kennzeichen besteht keine Steuer oder Versicherungspflicht und somit gibt es auch keine (Staatliche) Kontrolle durch die Zulassungsstelle oder die Versicherung ! ) , hat dieser natürlich ein großes Interesse daran, den Trailer in einem abgemeldeten Zustand zu übergeben.
Ich behelfe mir in so einer Situation mit einem Trick:
Angenommen, der Trailer ist auf meinen Namen angemeldet:
Zum Zeitpunkt des Verkaufes mache ich einen schriftlichen Kaufvertrag, halte Datum, Uhrzeit und Übergabeort fest.
Dann lasse ich den Käufer des Trailers oder des Bootes mitsamt Trailer nach Hause fahren ( auf meiner Zulassung, denn das erspart ihm die Überführungskennzeichen ).
Ich behalte die Betriebserlaubnis und den Fahrzeugschein und gebe ihm nur eine Fotokopie des Fahrzeugscheins mit, falls er auf der Fahrt nach Hause von der Polizei angehalten wird.
Die Polizisten werden die Kopie nicht als gültiges Dokument akzeptieren und rummaulen, dann sagst Du einfach:
?Aber Herr Wachtmeister, die Flüchtlinge reisen doch auch ohne gültige Dokumente durch unser Land !?
Sobald der Käufer seinen Heimatort erreicht hat, schraubt er das Kennzeichen ab, schickt es mir im versicherten Versand mit dhl zu.
Damit gehe ich zu meiner örtlichen Zulassungsstelle und melde den Bootsanhänger ab. Anschließend sende ich dem Käufer des Trailers die Papiere (Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, etc.) per Einschreiben zu, sodass er den Trailer an seinem Heimatort anmelden kann. Das ist sehr umständlich, aber so bin ich als Verkäufer auf der sicheren Seite.
Der Trailerkauf im Ausland ist kaum mehr möglich:
Angenommen, ich entdecke auf einer holländischen oder österreichischen Webseite ein Boot mitsamt Trailer: Dann müsste ich in Holland oder Österreich auf die dortige Zulassungsstelle gehen, und dort ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Dies gilt aber nur bis zur deutschen Grenze.
Und wie komme ich jetzt weiter, wenn ich in Frankfurt lebe und einen holländischen oder österreichischen Trailer ohne deutschen TÜV und ohne deutsche Papiere an der Grenze stehen habe, die Überführungskennzeichen aber nur an meinem Heimatort mit einer gültigen TÜV-Plakette erhalte, die ich wiederum mit österreichischen oder holländischen (die Holländer habe gar keine Papiere für ihre Trailer !) Papieren nicht bekomme?
Im Internet finden sich sehr widersprüchliche Angaben, wenn man bei google den Suchbegriff ?Überführungskennzeichen? oder ?Kurzzeitkennzeichen? eingibt.
Ich halte es für das Sinnvollste, bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorher nachzufragen, damit es beim Boots und/oder Trailerkauf oder Verkauf keine unliebsamen Überraschungen gibt.

Beste Grüße und herzlich Willkommen im Irrenhaus Deutschland wünscht Euch der Kat und Lasersegler vom Segelclub Gießen
charly16


Weblinks:
Bootstrailer in Wikipedia
Bilderseite Bootstrailer

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