
EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
Seenotfälle
Archiv Januar 2003
Last update: Montag, 06. Januar 2003, 10:18 Uhr
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Nach derzeit geltendem Seerecht kann ein Schiffseigentümer das Eigentum an einem Wrack oder Ladungsteilen aufgeben und sich so jeder Verantwortung entziehen. Dies hatte z.B. bei der Strandung der "Pallas" die Folgekosten in Höhe von rund drei Millionen Euro letztlich dem Steuerzahler aufgebürdet. Mit dem nun vorgeschlagenen Übereinkommen zur Wrackbeseitigung würde hingegen das Verursacherprinzip durchgesetzt. Reeder würden damit zur Bergung ihres Eigentums verpflichtet, wenn Schiffssicherheit und Meeresumwelt in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Küstenstaaten gefährdet seien. Bleibe der Eigentümer trotz behördlicher Weisungen weiterhin untätig, könnten diese dann geeignete Maßnahmen veranlassen und die Kosten dem Schiffseigner anlasten. 2004, so die Hoffnung der deutschen und niederländischen Verkehrsministerien, könnte weltweit verbindlich ein Wrackbeseitigungs-Übereinkommen ratifiziert werden, das eine Wrackbeseitigungs- und Kostenübernahmepflicht durch die Schiffseigentümer bzw. deren Versicherungen dann obligatorisch macht. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Nachricht aus Dänemark: Der dortige Reeder Rasmus-Peter Schmidt übernahm jetzt in Rotterdam das ehemals deutsche Kümo "Elke", 1473 BRZ, von der Reederei Baum & Co, und stellte es als "Uno" in Dienst. Diesen Namen trug bis vor einem halben Jahr dessen Frachter, der im Nord-Ostsee-Kanal nach einer Kollision kenterte. Schmidt hatte unmittelbar danach das Wrack aufgegeben. Die Bergungskosten von über 700.000 Euro blieben zum größten Teil an der ausführenden Behörde, dem Wasser- und Schiffahrtsamt Brunsbüttel, hängen. Die Versicherung des Reeders zahlte nur den geringen Teil ihrer Haftungsobergrenze. Die Veräußerung des geborgenen Wracks an Abwracker im litauischen Klaipeda vermochte die trübe Bilanz nicht nachhaltig aufzuhellen.