EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
Last update: Sunday, 10. January 1999 - 21:46:55
Turnusgemäß nach den Olympischen Spielen hat der internationale Dachverband das Regelbuch
überarbeitet. Dabei ist "Überarbeitet" ein sehr schwacher Begriff für diese radikale
Umstrukturierung.
Die schöne Thekengeschichte, als man die anderen Yachten mittels der Regel 43.2(a)(II) zum
Wenden zwang ...., sollte man in den nächsten Monaten besser nicht erzählen, wenn man nicht in
Gefahr geraten will, sich restlos zu blamieren. Der Begriff "Yacht" scheint im Englischen einen
faden Beigeschmack bekommen zu haben. Zunächst hat der Dachverband seinen Namen in IYRU
in (Internationale Yacht-Regatta-Vereinigung) zu ISAF (Internationaler Segel-Verband) geändert.
Nun wurde auch im Regelwerk, das vereinfacht Wettfahrtregeln (WR) heißen soll, die "Yacht"
gestrichen und durch das Wort "Boot" ersetzt.
Nun aber zum Inhalt und Aufbau:
In den neuen wesentlich kürzeren WR hat keine Regelnummer mehr die gleiche Bedeutung wie in
den alten IWB. Grundlage sind die in den letzten vier Jahren erprobten und jährlich geänderten
Experimental Rules. Diese eigentlichen Ausweichregeln stehen nun gleich am Anfang nach den
Grundregeln, so daß der unbefangene Leser gleich am Anfang des Buches merkt, was Sache ist und
nicht mehr durch einen Wust unwesentlicher Formalien abgeschreckt wird. Daran schließen sich im
Hauptteil der WR all diejenigen Teile an, die alle Teilnehmer an Wettfahrten betreffen.
Der zweite Teil besteht aus 15 Anhängen. Diese legen Einzelheiten der Regeln, wie das
Punktsystem, zugelassene Werbung, Segelkennzeichnung, etc. Fest und sind nur für bestimmte
Teile des Wettsegelns, wie Segelsurfen, Match-Racing, Segeln mit ferngesteuerten Booten, etc.,
anzuwenden oder sind nur für einen bestimmten Personenkreis von Bedeutung, wie z.B. Regeln zur
Erstellung von Ausschreibung- und Segelanweisung oder Empfehlungen für Schiedsgerichte.
Inhaltlich ist eine solche radikale Kürzung und Umstrukturierung natürlich auch mit Änderungen
verbunden. Diese sind aber geringer als ursprünglich befürchtet.
Nach wie vor unterscheidet man fünf Grundsituationen:
Situation Regel Boot mit Wegerecht Ausweichpflichtiges Boot Wind von verschiedener Seite 10 Boot mit Wind von Stb. Boot mit Wind von Bb. Wind von gleicher Seite nebeneinander 11 Leeboot Luvboot Wind von gleicher Seite hintereinander 12 Boot klar voraus Boot klar achteraus Wende/ 13, Nicht wendendes Boot Wendendes Boot Beginn Übergang des 15, Passives Boot Aktives Boot Wegerechts /Kurswechsel 16 Passives Boot Aktives Boot Bahnmarken / Hindernisse 18.2 Innenliegendes Boot Außenliegendes BootDie anderen Situationen kann man diesen Regeln als Zusatz oder Ausnahmeregeln zuordnen, oder als Klarstellung, welche Regel Vorrang hat, wenn zwei Grundsituationen gleichzeitig zutreffen. Dabei sind nur folgende Situationen beschrieben und wie geklärt:
Situation Regel Zusatz-, Ausnahmeregel bzw. Klarstellung Kollisionsgefahr 14 Zusatz: Auch das Wegerechtsboot muss eine Berührung vermeiden Überholen in Lee 17 Zusatzeinschränkung für Lee- und Luvboot Startbahnmarke 18.1(a) Klarstellung des Regelkonflikts: Innen vor außen gilt nicht Luvbahnmarke und 18.1(b) Klarstellung: Entgegengesetzter Bug hat Vorrang vor "Innen vor Außen" Es gibt Zusatzeinschränkungen für ein wendendes Boot Wende dort 18.3 Achteraus an Bahnmarke 18.2(b) Klar achteraus muss sich freihalten, klar voraus aber beim Wenden! Halse um Bahnmarke 18.4 Einschränkung für innenliegendes Boot, baldmöglichst zu halsen Langes Hindernis 18.5 Klarstellung der Rechte Wende an Hindernis 19.1 Klarstellung des Verfahrens für Raum zum Wenden Vogelfreisituationen 20, 22 Wegerechtsaufgabe bei Strafdrehungen und Startumkehr Schutzsituationen 21 Klarstellungen für Not- und ProblemsituationenFragt man nach Änderungen, die ein anderes Verhalten des Seglers auf der Bahn bewirken, so ist wohl die wesentlichste, dass die bisherigen Regeln für das Luvrecht (IWB 38, 39.2 und 40) in keiner Weise mehr auftauchen und auch IWB 39.1 und 39.3 nur in abgeschwächter Form in WR 17 wiederzufinden sind. Das besagt, dass die schwierigen Mastquerabsituationen und die Unterscheidung zwischen Situationen vor dem Start und Start entfallen. Dadurch liegen praktisch alle Rechte beim Leeboot. An diesem Beispiel, das sowohl vor dem Start als auch nach dem Start wesentliche Änderungen bringt, kann am sehr schön die Verzahnung von verschiedenen Regeln und ihren Zusammenhang mit den Definitionen (früher Begriffsbestimmungen genannt) erkennen.