EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Online-Hafenhandbuch Griechenland:
Kojencharter unter deutscher Flagge

Für die Richtigkeit der Koordinaten, sowie exakte Längen- und Tiefenangaben keine Gewähr.

Wenn Sie weitere Informationen über dieses Revier haben oder Fehler entdecken oder ein Revier vermissen wenden Sie sich bitte an uns (Kontakt)!

Letztes Update 11/2022
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Der Unterhalt einer Segelyacht ist teuer, daher versuchen viele Eigner, diese Kosten ein wenig abzufedern, indem sie Mitsegeln gegen Bezahlung anbieten. Viele ahnen, dass sie sich hier in einer Grauzone bewegen, aber damit so richtig beschäftigt hat man sich noch nicht und schiebt es vor sich her. Man ahnt, dass Unannehmlichkeiten warten ...

Anfrage von ESYS:
"Liebe Frau Adres,
www.esys.org bietet für Segler Informationen für Griechenland an. Welche Bedingungen gelten für Segelyachten / deutsche Flagge / Kojencharter in Griechenland? Seit wann gelten diese?

Marina Andres von der Berufsgenossenschaft Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit schreibt auf unsere Anfage: "wenn Fahrzeuge unter deutscher Flagge für die "Kojencharter" - also für entgeltliche Fahrten mit Skipper / Crew - eingesetzt werden sind wir zuständig, auch wenn deutsche Fahrzeuge im Ausland eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen über ein Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge verfügen sowie über ein Schiffsbesatzungszeugnis ausgestellt von uns. Für die reine Bareboat-Charter, also die reine Vercharterung des Fahrzeugs als Ganzes ohne Skipper / Crew wäre die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Wilhelmshaven zuständig. Unsere Zulassung umfasst auch die Bareboat-Charter.

Informationen zu Sportfahrzeugen finden Sie auf unserer Internetseite deutsche-flagge.de. Hier finden Sie auch Näheres zu Ihrer Frage in dem Abschnitt "Gewerbsmäßige Ausbildung auf Sportfahrzeugen". Unter dem folgenden Link finden Sie unser Informationsschreiben: http://www.deutsche-flagge.de/de/redaktion/dokumente/dokumente-sonstige/gewerbliche-sportfahrzeuge.pdf

Hinsichtlich der Annahme der Gewerbsmäßigkeit der Nutzung des Fahrzeugs verweise ich auf die Punkte 2.2. und 2.3. des Informationsschreibens.

Zudem müssen sich die Betreiber / Eigner von Fahrzeugen, die unter deutscher Flagge fahren, aber im Ausland gewerblich eingesetzt werden sollen, bei dem dortigen Flaggenstaat informieren, was diese noch abfordern, damit das Fahrzeug dort gewerblich genutzt werden kann."


Auf unsere Frage, wie denn das kontrolliert werden könne, bekamen wir leider keine Antwort ...

Marina Andres von der Dienststelle Schiffssicherheit / BG Verkehr schreibt am 28.12.2017: "Leider scheint es für einige Anbieter von Kojencharter auf deutschen Schiffen nicht so klar und normal zu sein, dass sie insbesondere von ihrem Flaggenstaat eine Zulassung benötigen. Sollten Sie also dies auch auf Ihrer Plattform vermitteln können und für nähere Informationen auch auf unsere Internetseite deutsche.flagge.de verweisen, wäre dies sehr hilfreich.
Alleine aufgrund eines öffentlichen entgeltlichen Angebotes für Fahrten mit Skipper/Crew auf einem deutschen, von uns nicht zugelassenem Fahrzeug, von dem wir Kenntnis erlangen, werden wir tätig und der Eigner/Betreiber muss damit rechnen, dass z.B. eine Festhalteverfügung für das Fahrzeug ausgesprochen wird. Neben der Festhalteverfügung droht sowohl dem Schiffsführer als auch dem Eigner ein Bußgeldverfahren, sollten wir Kenntnis von einem Verstoß gegen die Vorschriften erfahren."


Wir hätten aber einige Vorschläge ;-))   :

Die Deutsche Marine könnte im Rahmen eines Auslandseinsatzes (muss vom Bundestag genehmigt werden) deutsche Segler kontrollieren. Alles zu auffällig! Aber wir haben ja noch unsere U-Boote, die im Stelth-Modus unentdeckt kontrollieren könnten.

Geht nicht, meint der Ostholsteiner Anzeiger und schreibt am 19. Oktober 2017: "Deutschland verfügt derzeit über kein einsatzfähiges U-Boot mehr. Nach einem Unfall von U 35 bei einer Testfahrt vor der norwegischen Küste liegt das letzte der sechs Unterseeboote zur Reparatur in Kiel und Eckernförde im Hafen. Erst Ende 2018 sollen vier Boote wieder einsatzfähig sein. Schuld ist nach Angaben der Marine die schlechte Versorgungslage mit Ersatzteilen."

Bleiben nur noch Politessen, welche in griechischen Marinas Strafzettel ausstellen. Wir haben mit der gerade eine Strafzettel schreibenden Münchner Politesse Amalia Oberhuber gesprochen. Die war hellauf begeistert: "O mei, des warat schee, den ganzen Tag an der Flaniermeile am Hafen!! I meld mi sofort freiwillig! Und meine Kolleginna aa ..."
Übersetzung aus dem Bayrischen: "O je das wäre aber schön, den ganzen Tag ... Und meine Kolleginnen auch!"
Der Strafzettelempfänger: "Jo, dann schleich di nach Griechenland, aber bald!"

In Mallorca gehts ja schließlich auch (Bild)...
Weblinks:
Taxifahren in Griechenland

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Schlagwörter: Revierführer Griechenland,Kojencharter, deutsche Flagge, Marina, U-Boote, Politessen, Strafzettel, Griechenland, Seglerinfo, Segelreisen, gesetzliche Regelung

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