EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM
Neuordnung FÜHRERSCHEIN "A" ab 1. NOVEMBER 1997
In der Zwischenzeit
Gibt es eine Reihe von Reaktionen mit durchaus sinnvoller und konstruktiver Kritik
Wurden schon Prüfungen mit den neuen Katalogen durchgeführt und
Liegt die jüngste Novelle zur Seen- und Flußverkehrsordnung definitiv vor.
Wir haben versucht alle diese Entwicklungen vernünftig in die jetzt gültigen Fragebögen einzuarbeiten - sind uns
aber bewußt, daß nichts vollkommen ist und ständiger Verbesserung und Weiterentwicklung bedarf.
In diesem
Sinne bitten wir Sie auch um Ihre Mitarbeit; bitte melden sie Fehler oder Verbesserungsvorschläge mittelbar oder
unmittelbar an uns. Wir werden solche Vorschläge ernsthaft überprüfen und wenn machbar in Neuausgaben
aufnehmen.
Schließlich erlaubt die neue Technik ein viel flexibleres Eingehen auf notwendige Änderungen der
Materie, als dies früher der Fall war.
I Zusammenfassend nochmals alle ab 1. November 1997 in Kraft tretenden Änderungen:
1. Prüfungsordnung
Gilt nunmehr für die Bereiche SEGELN und SEGELSURFEN
Die vorgeschriebenen ERFAHRUNGSNACHWEISE sind getrennt für SEGELN und SEGELSURFEN
definiert.
Die LERNZIELE sind an die neuen Fragen Kataloge angepaßt.
Die Lernziele für SEGELSURFEN wurden an das Ende der Lernziele - Kataloge gestellt.
Die TAUGLICHKEITSVORAUSSETZUNGEN wurden vereinheitlicht und das MINDESTALTER der
Kandidaten für SEGELN zum Zeitpunkt der Prüfung auf 12 JAHRE festgelegt. Das MINDESTALTER der
Kanidaten für SEGELSURFEN beträgt weiterhin 14 JAHRE.
Die Bestimmungen für KÖRPERBEHINDERTE wurden modifiziert.
Die ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN wurden PRAXISBEZOGEN definiert.
Es können nur MITGLIEDER eines VERBANDSVEREINES, EINZELMITGLIEDER oder SCHÜLER einer
SEGELSCHULE geprüft werden. PERSONEN die keiner der genannten Gruppen angehören, können die
Prüfung im Zuge einer normalen Prüfung (Clubkommission) in einer vom ÖSV anerkannten Segelschule
ablegen oder wenden sich direkt an den ÖSV, der Ort, Zeit und Kommission bestimmt..
Ist eine PRÜFUNGSKOMMISSION zur Abhaltung einer Prüfung in einer Segelschule nicht erschienen, darf
eine NOTPRÜFUNG abgehalten werden. (davon ist der ÖSV sofort per FAX schriftlich in Kenntnis zu setzen.)
Der PRÜFUNGSABLAUF wurde geändert und kann jede TEILPRÜFUNG für sich allein abgenommen
werden .
Eine bestandene TEILPRÜFUNG gilt einheitlich bis 31.12. des FOLGEJAHRES. Innerhalb dieser Frist kann
der Kandidat MEHRMALS antreten. Es gibt KEINE NACHFRIST.
Die zur Abhaltung einer Prüfung erforderliche Anzahl von PRÜFERN wurde PRAXIS GERECHT festgelegt .
(Siehe Prüfungsordnung)
Die bisherige EDV - KARTE wird durch das neue Formular - DATEN und AUSWERTUNGSKARTE -
ersetzt. -
Restbestände der EDV Karten können erst nach dem 1. November 1997 beim ÖSV umgetauscht werden.
Die THEORIEPRÜFUNGEN erfolgen weiterhin im MULTIPLE CHOICE MODUS.
Der PRAKTISCHE TEIL des Führerschein -A - wird auf einer JOLLE oder YACHT für zwei und mit
mindestens zwei MANN BESATZUNG abgenommen.
Zur AUSWERTUNG der THEORETISCHEN PRÜFUNG durch die PRÜFUNGSKOMMISSION finden die
auf die neuen Fragen abgestimmten NEUEN SCHABLONEN Verwendung. (Format A5)
Das Prüfungsergebnis lautet BESTANDEN oder NICHT BESTANDEN.
Es werden weiterhin 4 KATALOGE ( A bis D) für den SEGELFÜHRERSCHEIN-A- mit je 70 Fragen und
3 Kataloge (1 bis 3) für den SEGELSURFSCHEIN mit je 50 Fragen verwendet.
Die Theoretische Prüfung ist beim SEGELFÜHRERSCHEIN-A- mit 45 richtigen und beim
SEGELSURFSCHEIN mit 33 richtigen Antworten BESTANDEN.
Für den Inhalt der Fragen bleibt weiterhin die ÖSV - Hoheit bestehen. (Die Fragen sind NICHT allgemein
zugänglich)
Jeder ÖSV Mitgliedsclub und die ÖSV - Ausbilldungsstätten erhalten vom ÖSV je eine Kopie der
Prüfungsfragen, der Prüfungsordnung und des Lernzielekataloges. . Werden zusätzliche Kopien benötigt,
können diese entweder in Eigenregie kopiert oder 4 Fragebogenkataloge gegen einen Unkostenbeitrag von S
300.- beim ÖSV bezogen werden.
Sollten -einmal- jährlich Änderungen in den Fragekatalogen erforderlich sein, erhalten alle Beteiligten nur die
geänderten neuen Unterlagen (z.B. KATALOG -A- Blatt 21 - Frage 41 und 42 ), die in den einzelnen Katalogen
auszutauschen sind.
Das Format der Prüfungs - Kataloge für den Segelführerschein -A- wurde von Format A5 auf Format A4
geändert. Damit stehen auf einer Seite immer zwei Fragen - mit den jeweiligen Antworten -.
Die FRAGENKATALOGE für den SEGELSURFSCHEIN bleiben derzeit unverändert.
Im Zuge der Überarbeitung der FRAGENKATALOGE wurde sichergestellt, daß in keinem der vier Kataloge
eine Frage an der gleicher Stelle wie in einem der anderen Kataloge steht
FRAGEN und die ANWORTEN werden - wie bisher - auch durch BILDER und ZEICHNUNGEN näher
erläutert.
2. Lernziele
Der LERNZIELE-KATALOG wurde überarbeitet.
3. Die neuen Formulare
Die DATEN und AUSWERTUNGS-KARTE (jeweils FORMAT A5 ) ersetzt die bisherige EDV Karte (Linker
Teil) - In diese neue Karte sind durch den Kandidaten seine STAMMDATEN:-VORNAME,
FAMILIENNAME,TITEL, ADRESSE, GEBURTSDATUM, GEBURTSORT und STAATSBÜRGER-SCHAFT
manuell einzutragen.
Die AUSWERTUNGSKARTE ist unterhalb der DATENKARTE mit einer Abrißperforation vorgesehen.
Absolviert der Kandidat nur eine TEILPRÜFUNG - Theorie oder Praxis - wird seine DATENKARTE vom
Prüfungsvorsitzenden - nach der Übertragung der Stammdaten in das PRÜFUNGSPROTOKOLL- mit
Rundstempel, Unterschrift und Prüfer-Nummer versehen womit die bestandene TEILPRÜFUNG bestätigt ist.
(Hat der Kandidat die THEORIEPRÜFUNG bestanden, wird die AUSWERTUNSKARTE abgetrennt).
Die bestätigte Karte wird dem Kandidaten ausgehändigt und dient zur Vorlage (Bestätigung der bestandenen
Teilprüfung) für einen anderen Termin, bei der nächsten - A - Prüfungskommission.
Besteht der Kandidat die gesamte PRÜFUNG können DATEN und AUSWERTUNSKARTE nach der
Erfassung im Prüfungsprotokoll - vernichtet werden. (Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht)
Das PRÜFUNGSPROTOKOLL wurde neu gestaltet und auf eine maximale Anzahl von fünfzehn Prüflingen
ausgerichtet. Die Daten der Kandidaten werden aus den DATEN- und AUSWERTUNGSKARTEN - mit
Ausnahme der ADRESSE - in das Prüfungsprotokoll übernommen.
Die PRÜFUNGSERGEBNISSE sind in die vorgesehen Spalten des PRÜFUNGSPROTOKOLLES
einzutragen, bzw. Ist dann, bei Bestehen der ganzen Prüfung, die FÜHRERSCHEINNUMMER vom
Führerschein zu übertragen.
Die Ausstellung des Führerscheines für SEGELSURFEN wird weiterhin mit dem bisherigen Formular
vorgenommen. Nach der Übertragung der SEGELSURFSCHEIN-Nummer in das gesonderte
Prüfungsprotokoll , ist das Formular mit Schreibmaschine auszufüllen und mit dem Lichtbild - gemeinsam mit
dem Prüfungsprotokoll - dem ÖSV zu übermitteln. Die Zusendung des verschweißten Führerscheines erfolgt
dann durch das Sekretariat des ÖSV an den SURFSCHEIN-Besitzer.
Das Prüfungsprotokoll ist von den Prüfern mit ihren Prüfer-Stempeln, den Prüfer-Nummern und den
Unterschriften zu versehen.
Die als RASTER -rechts unten - vorgesehenen Felder zur STATISTISCHEN AUSWERTUNG sind vor
Weiterleitung des Prüfungsprotokolls an den ÖSV, zu ergänzen.
Das Prüfungsprotokoll ist leserlich auszufüllen.
Alle neuen Formulare erhielten zur deutlichen Kennzeichnung den Wasser Zeichendruck - GROSSES - ” A ”
.
4.- Bearbeitung der Prüfungsprotokolle
Vom Prüfungsprotokoll erhält der ÖSV das Original; der erste Durchschlag verbleibt in der Segelschule, der
zweite Durchschlag dem ÖSV Verein. Das für den ÖSV bestimmte Original ist innerhalb einer Woche zu
übermitteln.
Das Prüfungsprotokoll ist von der prüfenden Stelle mindestens 5 Jahre aufzubewahren. (In der Datenbank des
ÖSV werden die ”A” Führerscheindaten dauerhaft gespeichert)
Der FÜHRERSCHEIN - A - bleibt unverändert und gilt mit Änderung der Prüfungsordnung für den Bereich
SEGELN.
Zur Ausstellung des SEGELSURFSCHEINES werden bis auf weiteres die bisherigen Unterlagen des ÖSV
verwendet. (Weiterleitung an ÖSV - Versand durch ÖSV an den Kandidaten)
5.- Auswertungen
Die Grunddaten jeder Prüfung wie FÜHRERSCHEIN-A- /SEGELSURFSCHEIN- Club - Segelschule,
Prüfungsdatum, die Stammdaten des Prüflings, die Führerschein Nummer , die Daten der Prüfer und die
Statistikvermerke, werden in der ÖSV - Datenbank gespeichert.
Am Jahresende werden aus den gespeicherten Daten für das Führerschein Referat gezielte Auswertungen
vorgenommen.
Statistiken, über die in Österreich abgehaltenen Prüfungen - nach Clubs - Segelschulen, Kandidatenzahlen,
Durchfallprozenten (Theorie und Praxis) usw.
Eine Auswertung über den Einsatz der ”A” Prüfer -. Aufgelistet nach Namen und ergänzt um die Anzahl der
abgehaltenen Prüfungen.
4. Sonstiges
Zukünftig werden im Referat FÜHRERSCHEIN -A- einmal jährlich Abstimmungssitzungen stattfinden, wobei der ganze
Komplex auch auf Modernität und Schlagkraft sowie allfällige Gesetzesänderungen untersucht werden soll, damit im
Bedarfsfall - vor dem Beginn der Ausbildungssaison - entsprechend reagiert werden kann.
Es ist geplant, daß ein Vertreter des Referates ab dem nächsten Jahr (vorerst probeweise für 1998) immer am Beginn
der neuen Segelsaison regional persönlichen Kontakt mit den Mitarbeitern der vom ÖSV anerkannten Segelschulen -
Ausbildungsstätten und dem gesamten Prüfungskader der ÖSV - Mitglieds Vereine aufnimmt, damit im direkten
Gespräch mit allen Beteiligten Probleme minimiert werden können und eine gesicherte Basis für eine nach allen Seiten
hin fruchtbare Zusammenarbeit im A-FÜHRERSCHEIN geschaffen wird. Zu diesen Meetings werden alle Beteiligten
rechtzeitig schriftlich eingeladen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiterhin gute Zusammenarbeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER SEGELVERBAND REFERAT für SEEFAHRT und PRÜFUNGSWESEN
Vizepräsident Ing. Peter Pessl
Für den Bereich Führerschein -A-
Dkfm Karl Hofbauer Otto Slawicek