Zehn goldene Regeln
für das Verhalten
von Wassersportlern in der Natur
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden sie darüberhinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesonders solche mit Wasserpflanzen.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhricht- und Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien und -gehölzen (30 - 50 Meter).
Befolgen sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften!
Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
Benutzen Sie beim Anlegen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
Nähern Sie sich auch vom Land her nicht Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen oder Vogelansammlungen. Fahren Sie langsam.
Beobachten und fotografieren sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
Helfen sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser. Benutzen Sie Sammelstellen für Ihren Abfall. Benutzen Sie im Hafen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie den Motor Ihres Schiffes nicht unnötig laufen.
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich über die Bestimmungen, die für Ihr Fahrtgebiet gelten.