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EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Das Logbuch

von Winfried A. Burkard




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Ein Logbuch (abgeleitet von Log, auch Logge; engl. log = [ursprünglich] Holzklotz) ist eine in der Seefahrt übliche Form der Aufzeichnung täglicher Ereignisse und Vorgänge ähnlich einem Tagebuch oder Protokoll. Wie diese ist es chronologisch aufgebaut und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Im Gegensatz zu einem Tagebuch dient ein Logbuch grundsätzlich als Beweismittel und ist verbindlich, also nicht freiwillig, zu führen.

Alle Feststellungen müssen eindeutig sein, insbesondere ob sie sich auf die vergangene oder die bevorstehende Zeit beziehen. Empfehlenswert ist der Bezug auf die zurückliegende Zeit, wenn z.B. eine Teilstrecke tatsächlich zurückgelegt und der Kurs eingehalten wurde.

Die Eintragungen sind möglichst ohne Verzug zu machen, sie müssen wahrheitsgetreu sein; es darf nicht radiert werden. Bei Streichungen muß das Durchgestrichene leserlich bleiben; nachträgliche Eintragungen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Das Tagebuch kann vom Skipper oder einer von ihm bestimmten Person geführt, muß aber täglich von ihm selbst abgezeichnet werden.

In der Zwischenzeit kann man ein Logbuch online führen.

Eintragungen zu Beginn der Reise:
  • Crewliste mit Wacheinteilung und Rollenplan und jede Veränderung dazu
  • Stand der Bevorratung ( Brennstoff, Öl, Batterien, Trinkwasser, Verpflegung)
  • Sicherheitscheck (Seetüchtigkeit, Ausrüstung, Segel)
  • Creweinweisung
  • Sicherheitsbelehrung
  • Ausklarieren und Abmeldung bei der Hafenverwaltung Eintragungen während der Reise:
  • alle Wachwechsel
  • die Routinekontrollen (Bilge, Toiletten, Gas, Laternen)
  • täglich einmal der Vorratsstand von Brennstoff, Wasser und Verpflegung
  • alle besonderen Beobachtungen (Verkehrssituation, Schiffahrtshindernisse, veränderte Seezeichen und Wassertiefen, Naturereignisse)
  • besondere Erlebnisse (herausragende Segelleistungen, neue Erfahrungen)
  • alle Unfälle, die dem Fahrzeug und/oder den an Bord befindlichen Personen zustoßen
  • bei Unfällen oder rechtsbedeutsamen Vorgängen (schleppen, Hilfe leisten) den Wortlaut wichtiger Vereinbarungen oder, bei abgelehnter Hilfeleistung, die Begründung.
  • grundsätzlich zweistündlich (sonst nach Zweckmäßigkeit) die Navigationszeile mit Uhrzeit, Standort, Logstand, Seemeilen, Kurse, Besegelung, Motormeilen und Wetter
  • Angaben über Wind und Wetter, Kurs, Fahrt, Abtrift, Strom
  • Schiffsortbestimmungen, aus denen nachträglich der Schiffsort für jeden Zeitpunkt ermittelt werden kann
  • Angaben über Segelführung und Benutzung der Maschine
  • Führen oder Zeigen von Lichtern und Signalkörpern
  • Abgabe von Nebel- oder sonstigen Signalen
  • Verhalten bei Nebel oder unsichtigem Wetter
  • Ankern und Ankerlichten
  • Schleppen oder Geschlepptwerden.


Formblatt Logbuch (Bild: Peter Walter)   Großbild klick!

(Bild: Kou07kou) Großbild klick!
Logbuch Kreuzerabteilung (Bild: Peter Walter)   Großbild klick!
Historisches Logbuch der Fregatten-Replik Grand Turk
(Bild: JoJan)  Großbild klick!