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EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Informationen der Firma Pantaenius


1. Informieren Sie sich beim Abschluss Ihrer Kasko- und Haftpflicht-Versicherung, mit wem Sie es im Schadensfall zu tun haben, d. h. wem genau Sie den Schaden jeweils melden müssen.

2. Trotz aller Aufregung - informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich, am besten telefonisch, per Fax oder per Telex, und teilen Sie ihm mit, wie man Sie schnellstens erreichen kann, damit er Ihnen entsprechende Verhaltensmaßnahmen übermitteln kann. In den Verträgen findet sich meist das Wort "unverzüglich".

3. Ein wichtiger Grundsatz: Um später Vorwürfe zu vermeiden, denken Sie immer daran, dass Sie verpflichtet sind, einen Schaden so gering wie möglich zu halten und sich so zu verhalten, als wären Sie nicht versichert!

4. Bei Bergungen handeln Sie mit dem Berger keine festen Kosten aus! Bestehen Sie auf der sogenannten >> open form <<, d. h. ein offener Vertrag, der international üblich ist und auf der Basis >> no cure, no pay << - kein Erfolg, keine Bezahlung- geschlossen ist. Überlassen Sie dann die weiteren Verhandlungen über die Kosten mit dem Berger Ihrem Versicherer.

5. Wenn Ihnen seitens der Versicherer ein Sachverständiger aufgegeben wird, versuchen Sie, mit ihm in allen Punkten Einigkeit zu erzielen.
Die Schadentaxe sollte mit den später eingereichten Reparaturrechnungen oder sonstigen Belegen übereinstimmen. Bestehen Sie darauf, dass der Experte die genauen Kosten direkt mit der Werft oder dem Hersteller abstimmt. Denken Sie auch einmal daran, dass der Sachbearbeiter in der Schadensabteilung der Versicherung sich in der Regel auch nur auf das Urteil und die Empfehlung des Sachverständigen verlassen kann.
Sollten Sie mit dem Urteil des Sachverständigen nicht einverstanden sein, so steht Ihnen der Weg des sogenannten Sachverständigenverfahrens immer offen. Nach dem letztem benennen Sie einen weiteren Sachverständigen Ihrer Wahl, und beide zusammen wählen dann einen Obmann, der das letzte entscheidende Wort für beide Parteien spricht.

6. Treten Sie Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an die mit der Reparatur beauftragten Werft oder Firma ab. Solche Abtretungen sind ohne Zustimmung der Versicherer rechtlich nicht zulässig.

7. Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein. So beschleunigen Sie die Abwicklung. Sie bekommen dann den Erstattungsbetrag in einer Summe abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung überwiesen.

8. Bei größeren Schäden (mehr als 1,5% der Versicherungs-Summe) können Sie eine Abschlagszahlung schon zu Beginn der Reparaturarbeiten bekommen. Die Versicherung benötigt dafür allerdings genaue Kostenvoranschläge, die mit den Experten abgestimmt sein müssen.

9. Vergessen Sie nie, bei allen Diebstahlschäden die Polizei sofort zu benachrichtigen. Die gleiche Nachricht sollten Sie, falls möglich, auch in allen Fällen von Feuerschäden an Bord vornehmen. Derartige Schäden sowie andere, z.B. Kollisionsschäden auf See, sollten immer mit dem Auszug Ihres Logbuches bei dem Anlaufen des nächsten Hafens entweder der Wasserschutzpolizei oder einem Hafenmeister bekanntgegeben werden.

Diese Punkte, so selbstverständlich sie klingen mögen, werden sehr häufig auch von sogenannten >> alte Hasen << immer wieder mißachtet. Dennoch sind sie Voraussetzung für eine reibungslose Schadensabwicklung.


Weblinks:
Haftpflichtvesicherung in Wikipedia
Kaskoversicherung in Wikipedia
Tipps zur Schiffsversicherung: Bares Geld sparen




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