Segeln: Das Logbuch: Zweck, Formulare, Durchführung
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    Das Logbuch

    von Winfried A. Burkard


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    Formblatt Logbuch   Großbild klick!
    Vor allem auf längeren Reisen ist es zweckmäßig, ein Schiffstagebuch oder Logbuch zu führen. Es kann als Unterlage für den Beweis einer sachgemäßen Schiffsführung und damit gegebenenfalls als Beweismittel vor einem Seeamt, einem Gericht oder auch Versicherungsgesellschaften gegenüber dienen. Dazu ist nicht erforderlich, daß es nach einem bestimmten Muster geführt wird.

    Alle Feststellungen müssen eindeutig sein, insbesondere ob sie sich auf die vergangene oder die bevorstehende Zeit beziehen. Empfehlenswert ist der Bezug auf die zurückliegende Zeit, wenn z.B. eine Teilstrecke tatsächlich zurückgelegt und der Kurs eingehalten wurde. Die Eintragungen sind möglichst ohne Verzug zu machen, sie müssen wahrheitsgetreu sein; es darf nicht radiert werden. Bei Streichungen muß das Durchgestrichene leserlich bleiben; nachträgliche Eintragungen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Das Tagebuch kann vom Skipper oder einer von ihm bestimmten Person geführt, muß aber täglich von ihm selbst abgezeichnet werden.

    Eintragungen zu Beginn der Reise:

    • Crewliste mit Wacheinteilung und Rollenplan und jede Veränderung dazu
    • Stand der Bevorratung ( Brennstoff, Öl, Batterien, Trinkwasser, Verpflegung)
    • Sicherheitscheck (Seetüchtigkeit, Ausrüstung, Segel)
    • Creweinweisung
    • Sicherheitsbelehrung
    • Ausklarieren und Abmeldung bei der Hafenverwaltung Eintragungen während der Reise:
    • alle Wachwechsel
    • die Routinekontrolle (Bilge, Toiletten, Gas, Laternen)
    • täglich einmal der Vorratsstand von Brennstoff, Wasser und Verpflegung
    • alle besonderen Beobachtungen (Verkehrssituation, Schiffahrtshindernisse, veränderte Seezeichen und Wassertiefen, Naturereignisse)
    • besondere Erlebnisse (herausragende Segelleistungen, neue Erfahrungen)
    • alle Unfälle, die dem Fahrzeug und/oder den an Bord befindlichen Personen zustoßen
    • bei Unfällen oder rechtsbedeutsamen Vorgängen (schleppen, Hilfe leisten) den Wortlaut wichtiger Vereinbarungen oder, bei abgelehnter Hilfeleistung, die Begründung.
    • grundsätzlich zweistündlich (sonst nach Zweckmäßigkeit) die Navigationszeile mit Uhrzeit, Standort, Logstand, Seemeilen, Kurse, Besegelung, Mo-tormeilen und Wetter
    • Angaben über Wind und Wetter, Kurs, Fahrt, Abtrift, Strom
    • Schiffsortbestimmungen, aus denen nachträglich der Schiffsort für jeden Zeitpunkt ermittelt werden kann
    • Angaben über Segelführung und Benutzung der Maschine
    • Führen oder Zeigen von Lichtern und Signalkörpern
    • Abgabe von Nebel- oder sonstigen Signalen
    • Verhalten bei Nebel oder unsichtigem Wetter
    • Ankern und Ankerlichten
    • Schleppen oder Geschlepptwerden.


  • Logbuchformblatt von Winfried A. Burkard
  • Logbuchformularblatt 1, (Word 6.0, komprimiert, 6k, von Wolfgang Gurowietz) für Fahrtensegler.
  • Logbuchformularblatt 2, (Word 6.0, komprimiert, 8k, von Wolfgang Gurowietz) für Fahrtensegler.
  • Logbuchformularblatt (einfache Version, Word 6.0, 2k) für Fahrtensegler.
  • Check.exe (27,5k), eine selbstentpackende Datei ebenfalls von Winfried Burkard, die folgende Checklisten enthält:
    Checklisten für den Charterer: Decksausrüstung, Charterkoffer, Checkliste vor dem Auslaufen

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