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EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Griechenland:
Zu hohe Hafengebühr?


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Frage: Ich habe vor einiger Zeit einen Tagesausflug von Rhodos in die Türkei unternommen. Dabei musste ich als Passagier wesentlich höhere Hafengebühren zahlen, als ich das von Schifffahrten innerhalb der griechischen Inseln her kannte. Ist das zulässig?

Armin Czysz: Tatsächlich gab und gibt es wohl immer noch griechische Häfen, die eine bis zu hundertfach höhere Hafengebühr berechnen, wenn das Schiff auf seiner Rundfahrt auch einen Hafen in der Türkei angelaufen ist. Könnte es anders sein, als dass solche Hafengebühren Touristen von Kurztrips in die Türkei abhalten sollen? Der wichtigste Hebel des EU-Rechts, der Grundsatz, dass kein EU-Bürger aus einem anderen EU-Land gegenüber den eigenen Staatsbürgern benachteiligt werden darf, greift hier nicht. Die erhöhten Hafengebühren werden in der Regel pro Passagier fällig, ganz egal, woher der Reisende kommt. Auch einheimische Reeder oder Passagiere zahlen die gleichen Sätze.

Das sieht auch der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof so, der sich kürzlich mit dieser Frage beschäftigen musste. Er hält die griechischen Vorschriften über die Hafengebühren aus einem anderen Grund für rechtswidrig. Wenn beim Anlaufen von Zielen in einem Drittland wesentlich höhere Gebühren verlangt würden als bei rein inländischen Rundfahrten, würde die Dienstleistungsfreiheit unzulässig beschränkt. Natürlich dürften Hafenbetreiber für ihre Leistungen Gebühren verlangen. Bei diesen unverhältnismäßig hohen Gebühren sei aber ein Zusammenhang mit der vom Hafenbetreiber erbrachten Dienstleistung nicht mehr zu erkennen. Im Klartext: Nach Ansicht des Generalanwalts verstößt die Gestaltung griechischer Hafengebühren gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn bei Tagesausflügen von Rhodos in die Türkei erheblich höhere Gebühren fällig sind als bei Fahrten innerhalb Griechenlands.

Die Auffassung des Generalanwalts bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr Geld sofort zurückerstattet bekommen. Wo immer noch unverhältnismäßig hohe Hafengebühren erhoben werden, werden sich diese Vorschriften nicht sofort ändern. Vielmehr werden nach der Stellungnahme des Generalanwalts die Richter des Europäischen Gerichtshofs nun ihre Beratungen erst beginnen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Für diese Sommerferien kommt es sicher zu spät.

Armin Czysz