Es empfiehlt sich, gleich bei Buchung des Urlaubes auch an eine Reiserücktrittsversicherung für die
Yachtcharter zu denken. Natürlich geht man zunächst einmal davon aus, dass die Ferien wie geplant stattfinden können. Doch sollte unbedingt auch bedacht werden, wie schnell etwas völlig Unvorhersehbares passieren kann. Eine Krankheit, um nur einmal ein Beispiel von vielen zu nennen, wäre ein Grund, dass die Reise unmöglich wird. Um in einem solchen Falle keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man eine
Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass nicht nur Teile der Reise versichert sind, sondern dass der Komplettpreis berücksichtigt wird.
Trotzdem kann es passieren, daß unvorhersehbare Ereignisse Ihnen
einen Strich durch diese Reise machen, die Kosten verursachen
oder aber Ihren planmäßigen Urlaub schlagartig beenden.
Dagegen können Sie sich ausreichend versichern !
Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:
* die versicherte Person;
* Angehörige der versicherten Person;
* Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
* mitreisende Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person
eine Reise gebucht haben. Für diesen Personenkreis besteht
jedoch nur Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens sechs Personen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen SONDERREGELUNGEN für die Buchungstypen "Ferienwohnung (mit Anreise)", "Wohnmobil" und "Yachtcharter (mit Anreise)" bekannt geben und einige Versicherungstips
für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung geben.
Generell gilt für alle drei Typen :
Zu versichern ist der Gesamtreisepreis.
Auzug aus den Versicherungsbedingungen für Boot-/Yachtcharter:
"Bei einem Bootcharter versichern sich bis zu sechs Personen zum
Gesamtpreis des Bootes unter Berücksichtigung der maximalen
Stornokosten. Wenn bei einem Reisenden ein Versicherungsfall
eintritt, sind alle rücktrittsberechtigt."
"Wenn mehr als sechs Personen ein Boot chartern, kann das sogenannte "Skipper-Risiko" versichert werden. Das bedeutet:
Der Skipper versichert sich über den Gesamtpreis des Bootes, die übrigen Personen versichern jeweils ihren Anteil."
"Falls der Skipper den Versicherungsfall auslöst, können alle zurücktreten. Falls ein Mitreisender den Versicherungsfall aus-
löst, sind dessen Stornokosten abgedeckt."
Beipiel: 2-wöchige Schiffcharter für 11.000,- DM, 9 Flüge für
jeweils 1.000,- DM/Person, Stornokosten 100% .
Teilnehmer/Reisende: 1 Skipper, 8 Mitsegler.
Skipper:
Versicherung über Gesamtpreis SCHIFF= 11.000 DM
+ Versicherung über Gesamtpreis FLÜGE = 9.000 DM
= Gesamtversicherungswert SKIPPER = 20.000 -> Prämie = 599 DM
(Versichert sind alle, wenn der Skipper "ausfällt")
Mitsegler:
Versicherung anteilig 1/9 vom SCHIFF= 1.222 DM
+ Versicherung komplett 1/1 vom FLUG = 1.000 DM
= Gesamtversicherungswert MITSEGLER = 2.222 -> Prämie = 33 DM
(Versichert sind die Stornokosten jeden Mitseglers)
Weitere Zusatzversicherungen einzeln oder im Paket mit der Reise-
Rücktrittskosten-Versicherung ergeben einen kompletten Schutz.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann man über jedes
Reise-Büro abschließen.
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