EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

SEENOTSIGNALMITTEL

von Andreas  Teschner




Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer  auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein  anderes Fahrzeug. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen  Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier  auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die  korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment  kann über Leben und Tod entscheiden. 

Da in Deutschland sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb  von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln  in Deutschland gesetzlich geregelt. Im folgenden werden nun diese  Seenotsignalmittel vorgestellt, die gesetzlichen Grundlagen mit den  Voraussetzungen für den Erwerb erläutert und deren Bedienung  beschrieben. 

Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden  anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert  verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale"  regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu  weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da  unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist.

Bedeutung der Signale

pyrotechnische Seenotsignalmittel

Handfackel
Rauchsignal
Signalrakete der Klasse T1
Fallschirmsignalrakete der Klasse T2

Signalgeber

Nico
Komet
Heckler &  Koch

Seenotsignalpistole

Bedürfnis für die  Seenotsignalpistole
Sachkunde für die  Seenotsignalpistole
Geschichte der  Signalpistole

Anmerkung

Bedeutung der Signale

Signal Bedeutung Rauchsignal (rot bzw. orange) Akuter Seenotfall Rote Leuchtsignale Akuter Seenotfall Weiße Leuchtsignale Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. Mann-über-Bord-Manöver Blitz-Knall-Signal Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) zurück zur Seitenübersicht


pyrotechnische Seenotsignalmittel

Die  folgenden technischen Daten beziehen sich alle auf pyrotechnische  Seenotsignalmittel der Firma Comet/Bremerhaven. Die technischen Daten von  Seenotsignalmitteln anderer Hersteller sind meistens vergleichbar.


Ebenso können auch Rauchfackeln benutzt werden, die urspr. für einen anderen Zweck bestimmt sind. Diese Raucherzeuger haben sogar teilweise eine Brenndauer von rund 300 Sekunden. Rauchsignale sind allerdings nur tagsüber bei geringer Windstärke sinnvoll. Ist die Rauchpatrone gezündet worden, dann das Signalmittel zur Leeseite (windabgewandt) außenbords werfen.

Handfackel

  Handfackel Weiß Handfackel Rot Verwendung Beleuchtungs- und Signalmittel bei Kollisionswarnung Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinselnentsprechend SOLAS 83, sowie für kleinere Schiffe und Sportboote Länge 170 mm 170 mm Länge mit ausgeklapptem Griff 270 mm 270 mm Gewicht 160 g 160 g Zündung Reißzünder Reißzünder mit 2 sec Verzögerung Leuchtdauer 60 sec 60 sec Lichtstärke 2.500 Candela 15.000 Candela Bemerkung tropffrei beim Abbrand tropffrei beim Abbrand zurück zur Seitenübersicht

Rauchsignal

  Rauchsignal Orange  Rauchfackel Orange Verwendungszweck Seenotsignal für Rettungsboote entsprechend SOLAS 83. Schwimmendes Rauchsignal für Markierungszwecke  Seenotsignal für Sportboote  Höhe bzw. Länge 150 mm 168 mm  Durchmesser 80 mm   Gewicht 610 g 100 g  Zündung   Reißzünder Rauchdauer 4 minuten 60 sec  Bemerkung Signal ist sicher auf öl- und benzinbedecktem Wasser.   zurück zur Seitenübersicht

Signalrakete der Klasse T1

  Signalrakete Rot Verwendung Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote Länge 130 mm Durchmesser 20 mm Außenhülse schlagfestes Polystyrol Steighöhe 80 m Leuchtdauer 8 sec Lichtstärke 8.000 Candela  zurück zur Seitenübersicht

Fallschirmsignalrakete der Klasse T2

  Fallschirmsignalrakete Rot Verwendung Seenotsignal für Sportboote Länge 258 mm Durchmesser 32 mm Durchmesser am Griff 38 mm Gewicht 230 g Steighöhe 300 m Leuchtdauer 30 sec Lichtstärke 25.000 Candela   zurück zur Seitenübersicht


Signalgeber

Heckler & Koch

Das "Heckler & Koch Notsignalgerät" ist ein kleiner und handlicher Signalgeber für verschiedene Munitionsorten. Da dieses Gerät keine große Verbreitung erfahren hat, ist dieser Signalgeber nur auf Bestellung oder bei einigen wenigen  Händlern sofort erhältlich.

  Heckler & Koch Notsignalgerät Kaliber 19mm FHK 19 Funktionsprinzip Mehrlader, Einzelfeuer, Hahnsicherung Magazin 5 Patronen Länge 80 mm Gewicht mit gefülltem Magazin 445 g empf. Verkaufspreis incl. 1 Magazin 299,00 DM  


Technische Daten Munition Signale: Rot, Weiß und Grün Beschreibung Einzelstern der entsprechenden Farbe Steighöhe min. 65 m Leuchtdauer 6s +-1s Leuchtstärke 10.000 Candela empf. Verkaufspreis für ein 5er-Pack 52,90 DM  zurück zur Seitenübersicht

Komet
Die Firma Komet bietet drei verschiedene Signalgeber an. Alle drei Kunststoffsignalgeber können verschiedene Sorten der dazugehörigen Munition verschiessen. Der Vorteil dieser Signalgebers liegt in der Größe und im Preis (der günstigste von allen).

Erhältlich ist Munition in den Signalfarben rot, grün, und weiß, sowie Rauchpatronen.     Komet 150-S Komet 150-M Komet TM-5 Kaliber Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Länge 143 mm 140 mm 145 mm Durchmesser 24 mm 35 mm 37 mm Gewicht 22 g 45 g 71 g Kapazität der Abschußvorrichtung eine Patrone eine Patrone fünf Patronen integrierter wasserdichter Aufbewahrungsbehälter nein ja, für drei Patronen, druckfest bis 40m ja, für drei Patronen, druckfest bis 40m empf. Verkaufspreis 12,95 EURO 18,95 EURO 27,05 EURO     Signal Rot Signal Weiß Signal Grün Rauchpatrone Kaliber Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Beschreibung einzel Leuchtstern einzel Leuchtstern einzel Leuchtstern ca. 15m lange Rauchfahne Außenhülse Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert Leuchtdauer 5 sec 5 sec 5 sec   Steighöhe 75 m 75 m 75 m   Lichtstärke   5.000 Candela 3.000 Candela   Sichtweite Tag 2 km 2 km 2 km   Sichtweite Nacht 20 km 20 km 20 km   empf. Verkaufspreis pro Beutel 
( 09 Patronen) 13,75 EURO 13,75 EURO 13,75 EURO 13,75 EURO  zurück zur Seitenübersicht

Nico
Die Firma Nico bietet zwei Signalgeber an. Beide Signalgeber sind kompakt und handlich. Der klassische Signalgber "Nicosignal" hat ein Magazin mit einer Kapazität von sechs Patronen. Der Signalgeber "Nicosignal Handy" hat ein Magazin mit einer Kapazität von vier Patronen und besitzt zusätzlich eine weitere Halterung, an der ein weiteres Magazin oder ein Stroboskoplicht angebracht werden kann. Beide Signalgeber sind weitesgehend aus Kunststoff und damit gegen Rost unanfällig. Beide Signalgeber nutzen die gleiche Munitionssorte, die Signale in den Farben: grün, weiß und rot verschiessen.     Nicosignal Nicosignal Handy Gesamtlänge 27 cm   Durchmesser 6 cm   Gewicht mit Magazin 280 g   Kapazität des Magazins 6 Patronen 4 Patronen Sonstiges - Halterung für Ersatzmagazin, Alternativ als Halterungfür eine Stroboskopleuchte zu verwenden empfohlener Verkaufspreis 44,95 EURO 98,00 DM   Signal Rot   Leuchtdauer 6 sec Steighöhe  80 m Lichtstärke 10.000 cd Sichtweite 10 km  zurück zur Seitenübersicht

Recht Signalgeber Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden koennen, sind dieses Waffen gemaeß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind:

  • Erwerb ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
  • Signalgeber sind sicher aufzubewahren.
    Das bedeutet, das z.B. der Zugriff für jugendliche verhindert werden muß!
  • Zum Führen der Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich
  • Ein Bootsführer benötigt keinen "Kleinen Waffenschein"
Sollten Signalgeber kein PTB-Zeichen haben, sind diese Signalgeber wie eine normale Signalpistole zu betrachten (siehe Signalpistole).

Signalpistole

Signalpistole Comet Handhabung einer Signalpistole:
  • Signalpistole öffnen
  • Patrone in die Patronenkammer einführen
  • Signalpistole schließen
  • Signalpistole über den Kopf heben
  • Pistole spannen bei fast allen Modellen
       kann dieses einhändig geschehen)
  • Auf freies Schußfeld achten
  • Abzug ziehen

 Technische Daten für die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm)
Die Leistungsmerkmale der Signale ist abhängig vom Munitionstyp. Aus einer Seenotsignalpistole können Signalpatronen (Signalfarben: rot, grün oder weiß), Blitz-Knall-Patronen (Blitz und Rauch), sowie Fallschirmsignalpatronen verschossen werden.   Signalpatrone Signalfarben: Rot, Grün oder Weiß   Länge: 80 mm   Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)   Gewicht: 55 g   Außenhülse: Aluminium   Steighöhe  (Abschußwinkel 90 Grad)   Ca. 120 m   Leuchtdauer Ca. 8 Sekunden   Lichtstärke Ca. 30.000 Candela   Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals Blitz-Knall-Patrone Signalfarben: Abgabe eines akustischen und optischen Signals (Blitz und Rauch)   Länge: 80 mm   Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)   Gewicht: 55 g   Außenhülse: Aluminium   Steighöhe  (Abschußwinkel 90 Grad)   Ca. 120 m   Knallstärke 170 dB, gemessen in 3m Entfernung und 1 m Höhe Fallschirmsignalpatrone Signalfarben: Rot oder Weiß   Länge: 170 mm   Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4)   Gewicht: 120 g   Außenhülse: Aluminium   Steighöhe 
(Abschußwinkel 90 Grad)
Ca. 300 m   Leuchtdauer Ca. 30 Sekunden   Lichtstärke (Signal Weiß) Ca. 20.000 Candela   Lichtstärke (Signal Rot) Bis zu 80.000 Candela   Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals
Waffenrecht

Das Waffengesetz  regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im  Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muß eine Erwerbsberechtigung für eine  Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung  erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsämter oder Polizei, je  nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten  Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind  alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt. Der  Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird  diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute  Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher  ausgeschlossen. Ist die Waffe erworben worden, muß innerhalb der gesetzlichen  Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden  die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt. Die in Deutschland verkauften Signalpistolen habe meist ein Rohr im Kaliber 4,  Innendurchmesser = 26,5 mm. Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft.

Bedürfnis:

Das Bedürfnis beim Erwerb einer Seenotsignalpistole wird durch die zuständige Ordnungsbehörde überprüft. Ist ein Bedürfnis vorhanden, wird eine Erwerbsberechtigung erteilt. Laut Waffengesetz kann in Deutschland nur eine Waffe genehmigt werden, wenn die beantragte Waffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist und es keine frei erwerbbaren Utensilien gibt, die mindestens gleichwertig sind. Bundesweit legen die Ordnungsbehörden das Waffengesetz für die Erwerbsberechtigung einer Signalpistole folgendermaßen aus: Der Eigner einer hochseetüchtigen Yacht hat im Regelfall ein waffenrechtliches Beduerfnis.

Chartere haben seit dem 01.04.2003 die Möglichkeit eine Signalpistole und die dazugehörige Signalmunition zu leihen. Voraussetzung ist der Nachweis einer Charterung und ein Leihschein vom Besitzer der Signalpistole für diese Waffe. Da viele Charterschiffe keine Signalpistole an Bord haben, ist die Frage offen, ob in diesem Fall ein waffenrechtliches Beduerfnis gegeben ist. Sollte dieses bejaht werden, werden sicherlich Auflagen erteilt.

Sachkunde:

Die Sachkundeprüfung für Signalpistolen und pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden. Verschiedene Institutionen, z.B. Vereine, Wassersportschulen oder auch einige Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse an. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird im Sportbootführerschein vermerkt, alternativ kann auch ein Pyro-Schein ausgestellt werden. Diese Sachkunde beinhaltet auch die Genehmigung für den Erwerb der pyrotechnischen Signale der Gefahrenklasse T2.

Aufbewahrung "einer" Signalpistole:

Die sichere Aufbewahrung von waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen ist nun eindeutig geregelt. Für die haeusliche Aufbewahrung wurden einheitliche Bedingungen definiert. Eine Variante ist: Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B und Munition getrennt in einem Stahlsicherheitsschrank. Von den vorgeschriebenen Regelungen kann in Absprache mit dem zustaendigen Ordnungsamt abgewichen werden. Auf Reisen wurde nur eine "sichere" Aufbewahrung definiert. Die Behörde kann man Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuckes der WBK!

Geschichte der Seenotsignalpistole

Die  Grundform unser heutigen Signalpistolen ist auf den Konstrukteur Edward Wilson  Very, einen Leutnant der U.S. Navy, zurückzuführen. Dieser hat am 1. Mai 1877  ein Patent für eine Signalpistole, auf Basis einer Zentralfeuer-Patrone, die aus  der damals üblichen Schrotpatrone (Lancaster-Patrone) entwickelt wurde,  erhalten. Am 21. Juni 1878 wurde in Deutschland das kaiserliche Patent (Nr.  4.800) erteilt. Die Bezeichnung in der Patentbeschreibung lautet: Pistole zum  Werfen von Feuerwerkskörpern. Weitere Informationen zu diesem Thema sind in den Büchern von Wolfgang Kern zu  finden: 

Wolfgang Kern 
Deutsche Leucht- und Signalpistolen 
Band I: Geschichte und Entwicklung bis 1945 
Band II: Geschichte und Entwicklung ab 1945 
Kreuzstr. 129 
50354 Hürth 
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Liberales Waffenrecht

Zum 01.04.2003 wurde das jetzige Waffengesetz in Kraft gesetzt, mit entsprechenden Aenderungen durch dem tragischen Vorfall in Erfurt. Bei der Novellierung wurden oft Argumente wie: "Amerikanische Verhältnisse" oder auch "Waffen gefährden die innere Sicherheit" angeführt. Um den Wahrheitsgehalt dieser und weiterer Aussagen zu prüfen können in den folgenden Links Statistiken oder auch andere Fakten entnommen werden.

Forum Waffenrecht
Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich
Visier Waffenzeitschrift mit Informationen zum Waffenrecht

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Anmerkung

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